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54. Ergotherapie-Kongress in Köln

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Ausbildungsvoraussetzungen

Nach § 4 Absatz 2 des Gesetzes über den Beruf der Ergotherapeutin und des Ergotherapeuten (Ergotherapeutengesetz - ErgThG) wird zur Ausbildung zugelassen,

"wer eine abgeschlossene Realschulbildung, eine andere gleichwertige Ausbildung oder eine nach Hauptschulabschluss abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer nachweist."

Über die gesetzlich vorgeschriebenen Ausbildungsvoraussetzungen hinaus, haben die meisten Ergotherapie-Schulen "eigene" Aufnahmekriterien eingeführt (z. B. Vorpraktikum Ergotherapie, Freiwilliges Soziales Jahr oder Praktikum in der Krankenpflege) und praktizieren außerdem unterschiedliche Formen von Bewerberauswahlverfahren.


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