|
|
 |
Home // Aus- und Weiterbildung // Ausbildungsvoraussetzungen
Ausbildungsvoraussetzungen
Nach § 4 Absatz 2 des Gesetzes über den Beruf der Ergotherapeutin und des Ergotherapeuten
(Ergotherapeutengesetz - ErgThG) wird zur Ausbildung
zugelassen,
"wer eine abgeschlossene Realschulbildung, eine andere gleichwertige Ausbildung oder eine
nach Hauptschulabschluss abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer nachweist."
Über die gesetzlich vorgeschriebenen Ausbildungsvoraussetzungen hinaus, haben die meisten Ergotherapie-Schulen
"eigene" Aufnahmekriterien eingeführt (z. B. Vorpraktikum Ergotherapie, Freiwilliges Soziales Jahr
oder Praktikum in der Krankenpflege) und praktizieren außerdem unterschiedliche Formen von
Bewerberauswahlverfahren.
Weiterführende Informationen und Hinweise:
|
|
 |
DVE kurz notiert |
 |
mehr |
 |
Forum des DVE |
|
Klicken Sie hier
|
 |
Adobe Acrobat Reader |
| Für das Lesen der PDF-Dokumente benötigen Sie den Acrobat Reader von Adobe. Klicken Sie hier, um ihn downzuloaden:
 |
|