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54. Ergotherapie-Kongress in Köln

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Bildungsplan

Vorwort

Bereits im Jahre 1991 hat sich der DVE für eine grundständige Ausbildung aller Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten an der Hochschule ausgesprochen. Seitdem forciert er dieses Ziel unter anderem durch seine intensive Mitarbeit in der AG MTG – Arbeitsgemeinschaft Medizinalfachberufe in der Therapie und Geburtshilfe.

Der vorliegende Bildungsplan macht den Gesamtzusammenhang der Bildungsbemühungen des DVE im Hochschulbereich deutlich und gibt darüber hinaus einen Überblick über die angestrebten Ziele sowie den aktuellen Stand der Akademisierung der Ergotherapie-Ausbildung.
Bildungsziele sind in der Regel auf einen längerfristigen Zeitraum hin angelegt. Die zur Zielerreichung notwendigen Zwischenschritte und Übergangslösungen sollen durch eine laufende Aktualisierung des Bildungsplans verdeutlicht und transparent gemacht werden.

Eine optimale Versorgung der Patienten/Klienten unter qualitativen und ökonomischen Gesichtspunkten setzt bereits heute Kompetenzen und fachübergreifende Schlüsselqualifikationen voraus, die nicht mehr im Rahmen der bestehenden Berufsausbildung auf Fachschulniveau erworben werden können.
Nur eine Erweiterung der theoretischen Kenntnisse, fundiertes Wissen über qualitätssichernde Maßnahmen sowie die Aneignung wissenschaftlicher Methoden-kompetenz im Rahmen eines Hochschulstudiums können gewährleisten, dass Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten die beruflichen Handlungskompetenzen erwerben, die sie optimal auf die zukünftigen beruflichen Herausforderungen vorbereiten. Nur so können Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten darüber hinaus Effektivitätsnachweise ihres Handelns erbringen und sich dem internationalen Forschungskontext anschließen.

Unser Blick in die Zukunft der Ergotherapieausbildung ist optimistisch geprägt durch die bereits erreichten positiven Zwischenschritte.

Reinhild Ferber, Vorsitzende des DVE
Karlsbad, im Dezember 2003


Das Ziel: Die Akademisierung der Ergotherapie-Ausbildung

Bei der konkreten Ausgestaltung der ergotherapeutischen Hochschullandschaft favorisiert der Deutsche Verband der Ergotherapeuten e. V. (DVE) die in Deutschland im Jahre 1998 eingeführte und 2002 in das Regelangebot der Hochschulen übernommene gestufte Studienstruktur mit Bachelor- und Masterstudiengängen. Bachelor- und Masterstudiengänge sind auch zentraler Bestandteil des Europäischen Hochschulraums, der – entsprechend den Zielsetzungen der Bologna-Vereinbarung – bis zum Jahr 2010 verwirklicht werden soll (siehe Stichwort Öffnungsklausel).

Bachelor-Studiengänge, als erste Stufe der Berufsqualifizierung, vermitteln die für die grundständige Berufsqualifizierung und erste Berufseinmündung notwendigen wissenschaftlichen Grundlagen, Methodenkompetenzen und berufsspezifischen Qualifikationen. Sie sollen dabei auf Schwerpunktsetzungen (z. B. Vorbereitung auf Leitungsaufgaben oder Lehrtätigkeit) verzichten. Tätigkeitsfelder von Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten mit Bachelor-Abschluss sind die heute bereits existierenden Bereiche, also der therapeutische Einsatz am Patienten in stationären, teilstationären und ambulanten Einrichtungen des Gesundheitswesens oder in freiberuflicher Tätigkeit sowie in den anderen Bereichen des Gesundheitswesens.


Selbstverständlich sollen auch die an der Hochschule ausgebildeten Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten Methodenfortbildungen (Bobath, Affolter, Perfetti, SI und andere) besuchen oder sich in ihrem Fachbereich (Neurologie, Pädiatrie, Geriatrie, Psychiatrie oder Orthopädie/Rheumatologie) methodenübergreifend fortbilden.

Master-Studiengänge, als weitere Stufe der Berufsqualifizierung, setzen grundsätzlich einen Bachelor-Abschluss oder eine äquivalente Qualifikation voraus und sind abhängig von weiteren besonderen Zugangsvoraussetzungen (z. B. Berufspraxis oder Eingangsprüfung). Sie bieten eine Schwerpunktsetzung an (Forschung, Lehre, Management, Fachgebiet) und qualifizieren Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten unter anderem für Tätigkeiten in wissenschaftlichen bzw. forschenden Einrichtungen und in Aus-/Weiterbildungsinstitutionen des Gesundheitswesens sowie für Leitungsaufgaben in Therapieabteilungen von Kliniken, Krankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen usw.

Master-Abschlüsse berechtigen zur Promotion und Habilitation. Die mit einer Promotion und Habilitation erworbenen Qualifikationen befähigen unter anderem in besonderer Weise für die Bereiche Wissenschaft und Forschung.

Die Regelstudienzeit beträgt mindestens 6 höchstens 8 Semester für die Bachelor-Studiengänge und mindestens 2 höchstens 4 Semester für die Master-Studiengänge. Bei konsekutiven Studiengängen (Bachelor- und Masterstudiengänge auf Basis eines curricularen Gesamtkonzepts) beträgt die Regelstudienzeit höchstens 10 Semester. Der DVE favorisiert die 6+4 Variante.

Bachelor- und Masterstudiengänge sind zu akkreditieren (siehe Stichwort Akkreditierung).


Stichwort Öffnungsklausel

Wer derzeit Ergotherapie-Studiengänge für seine berufliche (Weiter-) Entwicklung nutzen will, benötigt – neben der Hochschulzugangsberechtigung – als Zulassungsvoraussetzung in der Regel mindestens den Nachweis der erfolgreich abgeschlossenen dreijährigen Berufsfachschulausbildung als Ergotherapeut/in. Um das Ziel einer grundständigen Ausbildung aller Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten an der Hochschule zu erreichen, fordert der DVE daher eine Öffnungsklausel im Berufsgesetz (Ergotherapeutengesetz - ErgThG einschließlich Ausbildungs- und Prüfungsverordnung – ErgThAPrV). Die Öffnungsklausel soll auch Absolventinnen und Absolventen von grundständigen Ergotherapie-Studiengängen zur Führung der Berufsbezeichnung „Ergotherapeut/in“ berechtigen – ohne vorherige Berufsfachschulausbildung. Aus europäischer und internationaler Perspektive betrachtet, ist diese Entwicklung hierzulande längst überfällig.


Stichwort Akkreditierung

Die Akkreditierung ist ein international bekanntes Verfahren der Qualitätssicherung. Im Rahmen eines formalisierten externen Begutachtungsverfahren wird die Qualität von Studiengängen (und/oder zuständigen bzw. anbietenden Institutionen) im Hinblick auf die Erfüllung bestimmter Standards und Kriterien überprüft. Studiengängen, die das Akkreditierungsverfahren erfolgreich durchlaufen haben, wird ein entsprechendes Qualitätssiegel verliehen. Die Akkreditierung erfolgt in Deutschland durch speziell für diesen Zweck eingerichtete unabhängige und untereinander im Wettbewerb stehende Akkreditierungsagenturen, die wiederum vom Akkreditierungsrat – mit Sitz beim Sekretariat der Kultusministerkonferenz (KMK) – die Berechtigung zur Akkreditierung von Studiengängen erhalten haben. Derzeit werden in Deutschland nur Bachelor- und Masterstudiengänge akkreditiert.


Aktueller Stand: Der Prozess der Akademisierung hat begonnen

Die kontinuierlich wachsende Zahl von Ergotherapie-Studiengängen zeigt: Der Prozess der Akademisierung der Ergotherapie-Ausbildung hat begonnen, die deutsche Ergotherapie-Ausbildung befindet sich in einer Übergangs- und Umbruchphase (siehe Stichwort Öffnungsklausel).

Die bereits eingerichteten Ergotherapie-Studiengänge weichen unter anderem hinsichtlich Abschlussgrad, Studienform und Studiendauer voneinander ab. Diese Unterschiede sind teilweise auf die Hochschulpolitik des Bundeslandes, in dem der betreffende Studiengang angesiedelt ist, zurückzuführen. Eine Entwicklung zeichnet sich in diesem Zusammenhang deutlich ab: Bei den bereits eingerichteten sowie in der Planung befindlichen Ergotherapie-Studiengängen dominieren – wie bei den Studiengängen der anderen Gesundheitsfachberufe – die Bachelor-Studiengänge. Master-Studiengänge sind an verschiedenen Hochschulen ebenfalls bereits in Planung.

Die (Ausbildungs-) Qualität eines Studiengangs (siehe Stichwort Akkreditierung) hängt vor allem vom Curriculum, der Berufsqualifizierung, dem fachlichen und personellen Potenzial sowie der materiellen Ausstattung des Studiengangs bzw. der Hochschule ab. Beim Curriculum – um einen zentralen Aspekt herauszugreifen – müssen auch in der aktuellen Übergangsphase berufsspezifische Inhalte (wie zum Beispiel Theoretische Grundlagen und Praxismodelle der Ergotherapie, Forschung in der Ergotherapie, Clinical Reasoning, Evidenzbasierte Praxis, Qualitätssicherung und -management in der Ergotherapie) angemessen vertreten sein. So liegt zum Beispiel der Anteil der berufsspezifischen Lehrveranstaltungen der Ergotherapie-Studiengänge an den Fachhochschulen Hildesheim/Holzminden/Göttingen, Bielefeld oder Osnabrück bei etwa 30%.
Ein Arbeitsschwerpunkt des DVE ist es, (Qualitäts-) Kriterien zur Gestaltung der ergotherapeutischen Hochschullandschaft aktiv in die öffentliche Diskussion über Ergotherapie-Studiengänge und die Akademisierung der Ergotherapie-Ausbildung sowie in die Arbeit der Hochschulen und Akkreditierungsagenturen einzubringen.


Stand 12/2003






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