Vorwort
Bereits im Jahre 1991 hat sich der DVE für eine grundständige
Ausbildung aller Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten an der Hochschule
ausgesprochen. Seitdem forciert er dieses Ziel unter anderem durch seine
intensive Mitarbeit in der AG MTG – Arbeitsgemeinschaft Medizinalfachberufe
in der Therapie und Geburtshilfe.
Der vorliegende Bildungsplan macht den Gesamtzusammenhang der Bildungsbemühungen
des DVE im Hochschulbereich deutlich und gibt darüber hinaus einen
Überblick über die angestrebten Ziele sowie den aktuellen Stand
der Akademisierung der Ergotherapie-Ausbildung.
Bildungsziele sind in der Regel auf einen längerfristigen Zeitraum
hin angelegt. Die zur Zielerreichung notwendigen Zwischenschritte und Übergangslösungen
sollen durch eine laufende Aktualisierung des Bildungsplans verdeutlicht
und transparent gemacht werden.
Eine optimale Versorgung der Patienten/Klienten unter qualitativen und ökonomischen
Gesichtspunkten setzt bereits heute Kompetenzen und fachübergreifende
Schlüsselqualifikationen voraus, die nicht mehr im Rahmen der bestehenden
Berufsausbildung auf Fachschulniveau erworben werden können.
Nur eine Erweiterung der theoretischen Kenntnisse, fundiertes Wissen über
qualitätssichernde Maßnahmen sowie die Aneignung wissenschaftlicher
Methoden-kompetenz im Rahmen eines Hochschulstudiums können gewährleisten,
dass Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten die beruflichen Handlungskompetenzen
erwerben, die sie optimal auf die zukünftigen beruflichen Herausforderungen
vorbereiten. Nur so können Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten darüber
hinaus Effektivitätsnachweise ihres Handelns erbringen und sich dem
internationalen Forschungskontext anschließen.
Unser Blick in die Zukunft der Ergotherapieausbildung ist optimistisch geprägt
durch die bereits erreichten positiven Zwischenschritte.
Reinhild Ferber, Vorsitzende des DVE
Karlsbad, im Dezember 2003
Das Ziel: Die Akademisierung der Ergotherapie-Ausbildung
Bei der konkreten Ausgestaltung der ergotherapeutischen Hochschullandschaft
favorisiert der Deutsche Verband der Ergotherapeuten e. V. (DVE) die in
Deutschland im Jahre 1998 eingeführte und 2002 in das Regelangebot
der Hochschulen übernommene gestufte Studienstruktur mit Bachelor-
und Masterstudiengängen. Bachelor- und Masterstudiengänge
sind auch zentraler Bestandteil des Europäischen Hochschulraums, der
– entsprechend den Zielsetzungen der Bologna-Vereinbarung –
bis zum Jahr 2010 verwirklicht werden soll (siehe Stichwort Öffnungsklausel).
Bachelor-Studiengänge, als erste Stufe der Berufsqualifizierung,
vermitteln die für die grundständige Berufsqualifizierung und
erste Berufseinmündung notwendigen wissenschaftlichen Grundlagen, Methodenkompetenzen
und berufsspezifischen Qualifikationen. Sie sollen dabei auf Schwerpunktsetzungen
(z. B. Vorbereitung auf Leitungsaufgaben oder Lehrtätigkeit) verzichten.
Tätigkeitsfelder von Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten mit Bachelor-Abschluss
sind die heute bereits existierenden Bereiche, also der therapeutische Einsatz
am Patienten in stationären, teilstationären und ambulanten Einrichtungen
des Gesundheitswesens oder in freiberuflicher Tätigkeit sowie in den
anderen Bereichen des Gesundheitswesens.

Selbstverständlich sollen auch die an der Hochschule ausgebildeten
Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten Methodenfortbildungen
(Bobath, Affolter, Perfetti, SI und andere) besuchen oder sich in ihrem
Fachbereich (Neurologie, Pädiatrie, Geriatrie, Psychiatrie
oder Orthopädie/Rheumatologie) methodenübergreifend fortbilden.
Master-Studiengänge, als weitere Stufe der Berufsqualifizierung,
setzen grundsätzlich einen Bachelor-Abschluss oder eine äquivalente
Qualifikation voraus und sind abhängig von weiteren besonderen Zugangsvoraussetzungen
(z. B. Berufspraxis oder Eingangsprüfung). Sie bieten eine Schwerpunktsetzung
an (Forschung, Lehre, Management, Fachgebiet) und qualifizieren Ergotherapeutinnen
und Ergotherapeuten unter anderem für Tätigkeiten in wissenschaftlichen
bzw. forschenden Einrichtungen und in Aus-/Weiterbildungsinstitutionen
des Gesundheitswesens sowie für Leitungsaufgaben in Therapieabteilungen
von Kliniken, Krankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen usw.
Master-Abschlüsse berechtigen zur Promotion und
Habilitation. Die mit einer Promotion und Habilitation
erworbenen Qualifikationen befähigen unter anderem in besonderer
Weise für die Bereiche Wissenschaft und Forschung.
Die Regelstudienzeit beträgt mindestens 6 höchstens
8 Semester für die Bachelor-Studiengänge und mindestens 2 höchstens
4 Semester für die Master-Studiengänge. Bei konsekutiven Studiengängen
(Bachelor- und Masterstudiengänge auf Basis eines curricularen Gesamtkonzepts)
beträgt die Regelstudienzeit höchstens 10 Semester. Der
DVE favorisiert die 6+4 Variante.
Bachelor- und Masterstudiengänge sind zu akkreditieren
(siehe Stichwort Akkreditierung).
Stichwort Öffnungsklausel
Wer derzeit Ergotherapie-Studiengänge für seine berufliche (Weiter-)
Entwicklung nutzen will, benötigt – neben der Hochschulzugangsberechtigung
– als Zulassungsvoraussetzung in der Regel mindestens
den Nachweis der erfolgreich abgeschlossenen dreijährigen Berufsfachschulausbildung
als Ergotherapeut/in. Um das Ziel einer grundständigen Ausbildung aller
Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten an der Hochschule zu erreichen, fordert
der DVE daher eine Öffnungsklausel im Berufsgesetz (Ergotherapeutengesetz
- ErgThG einschließlich Ausbildungs- und Prüfungsverordnung –
ErgThAPrV). Die Öffnungsklausel soll auch Absolventinnen und Absolventen
von grundständigen Ergotherapie-Studiengängen zur Führung
der Berufsbezeichnung „Ergotherapeut/in“ berechtigen –
ohne vorherige Berufsfachschulausbildung. Aus europäischer
und internationaler Perspektive betrachtet, ist diese Entwicklung hierzulande
längst überfällig.
Stichwort Akkreditierung
Die Akkreditierung ist ein international bekanntes Verfahren der Qualitätssicherung.
Im Rahmen eines formalisierten externen Begutachtungsverfahren wird die
Qualität von Studiengängen (und/oder zuständigen bzw. anbietenden
Institutionen) im Hinblick auf die Erfüllung bestimmter Standards und
Kriterien überprüft. Studiengängen, die das Akkreditierungsverfahren
erfolgreich durchlaufen haben, wird ein entsprechendes Qualitätssiegel
verliehen. Die Akkreditierung erfolgt in Deutschland durch speziell für
diesen Zweck eingerichtete unabhängige und untereinander im Wettbewerb
stehende Akkreditierungsagenturen, die wiederum vom Akkreditierungsrat –
mit Sitz beim Sekretariat der Kultusministerkonferenz (KMK) – die
Berechtigung zur Akkreditierung von Studiengängen erhalten haben. Derzeit
werden in Deutschland nur Bachelor- und Masterstudiengänge akkreditiert.
Aktueller Stand: Der Prozess der Akademisierung hat begonnen
Die kontinuierlich wachsende Zahl von Ergotherapie-Studiengängen zeigt:
Der Prozess der Akademisierung der Ergotherapie-Ausbildung hat begonnen,
die deutsche Ergotherapie-Ausbildung befindet sich in einer Übergangs-
und Umbruchphase (siehe Stichwort Öffnungsklausel).
Die bereits eingerichteten Ergotherapie-Studiengänge
weichen unter anderem hinsichtlich Abschlussgrad, Studienform und Studiendauer
voneinander ab. Diese Unterschiede sind teilweise auf die Hochschulpolitik
des Bundeslandes, in dem der betreffende Studiengang angesiedelt ist, zurückzuführen.
Eine Entwicklung zeichnet sich in diesem Zusammenhang deutlich ab: Bei den
bereits eingerichteten sowie in der Planung befindlichen Ergotherapie-Studiengängen
dominieren – wie bei den Studiengängen der anderen Gesundheitsfachberufe
– die Bachelor-Studiengänge. Master-Studiengänge sind an
verschiedenen Hochschulen ebenfalls bereits in Planung.
Die (Ausbildungs-) Qualität eines Studiengangs (siehe
Stichwort Akkreditierung) hängt vor allem vom Curriculum, der Berufsqualifizierung,
dem fachlichen und personellen Potenzial sowie der materiellen Ausstattung
des Studiengangs bzw. der Hochschule ab. Beim Curriculum – um einen
zentralen Aspekt herauszugreifen – müssen auch in der aktuellen
Übergangsphase berufsspezifische Inhalte (wie zum Beispiel Theoretische
Grundlagen und Praxismodelle der Ergotherapie, Forschung in der Ergotherapie,
Clinical Reasoning, Evidenzbasierte Praxis, Qualitätssicherung und
-management in der Ergotherapie) angemessen vertreten sein. So liegt zum
Beispiel der Anteil der berufsspezifischen Lehrveranstaltungen der Ergotherapie-Studiengänge
an den Fachhochschulen Hildesheim/Holzminden/Göttingen, Bielefeld oder
Osnabrück bei etwa 30%.
Ein Arbeitsschwerpunkt des DVE ist es, (Qualitäts-)
Kriterien zur Gestaltung der ergotherapeutischen Hochschullandschaft aktiv
in die öffentliche Diskussion über Ergotherapie-Studiengänge
und die Akademisierung der Ergotherapie-Ausbildung sowie in die Arbeit der
Hochschulen und Akkreditierungsagenturen einzubringen.
Stand 12/2003
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