DIE BEHINDERTENRECHTSKONVENTION UND DIE ERGOTHERAPIE
Begriffsklärung UN-BRK
Ziel: Inklusion
Entstehung: Nichts ohne uns!
Die UN-BRK in Deutschland
Die Ergotherapie und die UN-BRK
Die UN-BRK und der DVE
Quellenangaben
Linkliste
Begriffsklärung UN-BRK
Das „Übereinkommen der Vereinten Nationen zu den Rechten von Menschen mit Behinderung“ (abgekürzt: UN-BRK, VN-BRK oder BRK) ist ein Weltaktionsprogramm und ein universelles Vertragsinstrument (1). Es führt im Detail aus, wie die geltenden Menschenrechte für Menschen mit Behinderung realisiert werden können.
Staaten, die die UN-BRK unterschreiben und ratifizieren, verpflichten sich zur Umsetzung. Von den 192 Staaten der Vereinten Nationen sind es derzeit 149, die die UN-BRK unterschrieben und 101, die sie ratifiziert haben (2). Das bedeutet, dass die UN-BRK von diesen Ländern auch innerstaatlich als verbindlich und rechtsgültig anerkannt wird.
Jedes Land muss zudem eine unabhängige Monitoring-Stellen bestimmen, die den Umsetzungsprozess überwacht. Die Rechte der UN-BRK können eingeklagt werden. Das Beschwerdemanagement hierfür ist im Fakultativprotokoll geregelt.
Der Text der UN-BRK ist unterteilt in eine Präambel, 50 Regeln bzw. Artikel und in das sogenannte Fakultativprotokoll mit 18 weiteren Artikeln.
Als international gültige Konvention wurde die UN-BRK in viele Sprachen übersetzt. Zudem existieren verschiedene Versionen. In Deutschland gibt es das Original in englisch zu lesen, die offizielle Übersetzung, eine Übersetzung aus Sicht der Betroffenen (die Schattenübersetzung) und Versionen in Brailleschrift, in Gebärden- und in einfacher Sprache.
Kurze Inhaltsbeschreibung der UN-BRK
UN-BRK im Original (deutsch/Schattenübersetzung/englisch)
Internetseite der Vereinten Nationen zur UN-BRK
Monitoring-Stelle in Deutschland: Institut für Menschenrechte
Ziel: Inklusion
Zentrales Anliegen der UN-BRK ist Inklusion. Das bedeutet, dass „Menschen, die langfristige, körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben“ voll, wirksam und gleichberechtigt an der Gesellschaft teil nehmen (vgl. Art. 1). Hierfür ist Bewusstseinsbildung nötig (vgl. Art. 8) und entsprechendes Handeln.
Inklusion gilt für alle Menschen und betrifft jeden Lebensbereich. Zur besseren Handhabung wird die UN-BRK kategorisiert: in Handlungsfelder und in Inklusionskriterien bzw. Querschnittsthemen. Hier ein Beispiel für eine solche Einteilung (3):
Jedes Land muss zudem eine unabhängige Monitoring-Stellen bestimmen, die den Umsetzungsprozess überwacht. Die Rechte der UN-BRK können eingeklagt werden. Das Beschwerdemanagement hierfür ist im Fakultativprotokoll geregelt.Der Text der UN-BRK ist unterteilt in eine Präambel, 50 Regeln bzw. Artikel und in das sogenannte Fakultativprotokoll mit 18 weiteren Artikeln. Als international gültige Konvention wurde die UN-BRK in viele Sprachen übersetzt. Zudem existieren verschiedene Versionen. In Deutschland gibt es das Original in englisch zu lesen, die offizielle Übersetzung, eine Übersetzung aus Sicht der Betroffenen (die Schattenübersetzung) und Versionen in Brailleschrift, in Gebärden- und in einfacher Sprache.Kurze Inhaltsbeschreibung der UN-BRKUN-BRK im Original (deutsch/Schattenübersetzung/englisch)Internetseite der Vereinten Nationen zur UN-BRK Monitoring-Stelle in Deutschland: Institut für Menschenrechte
| Handlungsfelder | Querschnittsthemen |
| Arbeit und Beschäftigung | Assistenzbedarf |
| Bildung und lebenslanges Lernen | Barrierefreiheit |
| Frauen | Gender Mainstreaming |
| Freiheit, Schutz, Sicherheit | Gleichstellung |
| Freizeit und Kultur | Selbstbestimmt Leben |
| Gesellschaftliche und politische Teilhabe | Vielfalt von Behinderung |
| Gesundheit, Prävention, Rehabilitation, Pflege | |
| Internationale Zusammenarbeit | |
| Kindheit, Familie, Ehe und Partnerschaft | |
| Mobilität | |
| Selbstbestimmt Altern | |
| Wohnen und Bauen |
Manche Menschen sehen in der UN-BRK eine stille Revolution. In jedem Fall steht sie für einen Paradigmenwechsel, der die gesamte Gesellschaft erfasst hat. Es geht nicht mehr um Fürsorge oder Almosen sondern um gleichberechtigte, ressourcenreiche Vielfalt und gelebte Teilhabe (vgl. Art. 30).
Begriffe wie Ressourcen, Vielfalt, Chancengleichheit,... stehen für eine bestimmte Lebensqualität. Sie muss erkannt, geschätzt und verwirklicht werden. In diesem Sinne steht die UN-BRK auch für eine Umsetzungsprozess. Er spiegelt sich unter anderem auch im wachsenden bürgerlichen Engagement der Zivilgesellschaft wider, in der ICF, in der Ottawa-Charta der WHO (4), in Gesetzen wie dem SGB IX oder in therapeutischen Konzepten wie der Klientenzentrierung und der politischen Ergotherapie (5).
Entstehung: Nichts ohne uns!
Die UN-BRK entstand mit dem Motto „Nichts ohne uns, über uns“. Es waren vor allem die Betroffenen selbst und ihre Organisationen, die sie zusammen mit Regierungsvertretern, Nicht-Regierungs-Organisationen (NGOs) und nationalen Menschenrechtsinstitutionen erarbeitet haben. Der Erarbeitungsprozess dauerte gut vier Jahre. Nachdem der 20. Staat das Übereinkommen unterschrieben hatte, trat die UN-BRK am 3. Mai 2008 in Kraft.
Dinah Radke, erkrankt an spinaler Muskelatrophie, hat als Vizepräsidentin von „Disabled People´s International“ (DPI) an den Verhandlungen der UN-BRK teilgenommen. Sie berichtet: „Wir haben die Vorschläge ausgearbeitet – die UNO hat von unseren Erfahrungen profitiert.“
Josef Meier, als Tetraspastiker auf persönliche Assistenz angewiesen, sagt zur UN-BRK: „Sie ist das Beste, was uns passieren konnte! Aber ihre Umsetzung ist noch Zukunftsmusik, denn wenn es um die Umsetzung geht – wie die Finanzierung der frei gewählten Assistenz – dann sind die Kostenträger restriktiver in der Genehmigung der Kosten als vor der BRK“.
Interview mit Dinah Radke
Interview mit Josef Meier
Mehr zur Entstehung der UN-BRK: www.behindertenbeauftragter.de
Interview zur UN-BRK von „ForseA“
Video Teil 1
Video Teil 2
Die UN-BRK in Deutschland
Deutschland hat als eines der ersten Länder die UN-BRK unterzeichnet. Nachdem Bundestag und Bundesrat die UN-BRK Ende 2008 verabschiedet hatten, trat sie am 26. März 2009 hierzulande in Kraft. Damit ist Deutschland dem völkerrechtlichen Vertragswerk gegenüber verpflichtet, alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, damit es umgesetzt wird.Der erste Entwurf für einen nationalen Aktionsplan (NAP), der zeigen soll, wie die UN-BRK in Deutschland praktiziert werden soll, wurde am 27. April 2011 vorgelegt. und hat viele kritische Stellungnahmen hervorgerufen. Hier einige Beispiele:
Aktionsplan_27_04_2011 nach Ressorts für Verbände und Länder
Interessenvertretung selbstbestimmt Leben in Deutschland
Deutscher Behindertenrat (DBR)
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)
Deutscher Verband der Ergotherapeuten
Kapitel Persönlichkeitsrechte Verbände und Länder
Das BMAS zur Teilhabe behinderter Menschen
Neben der Regierung, sind auch die Bundesländer, die Medien, die Kostenträger, Behörden, Interessenverbände, Institutionen, Firmen, ... letztlich alle Bürger dazu aufgerufen, Inklusion zu ermöglichen. Viele unterschiedliche Akteure arbeiten derzeit an Aktionsplänen und / oder führen bereits Maßnahmen durch. Hier einige Beispiele:
Deutschen Vereinigung für Rehabilitation (DVfR)
Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
Materialkiste „Behinderung neu denken“ des ISL e.V
Feature zum Welt-Down-Tag: Bayern 5/Gesundheitsmagazin/20.3.2011
Die Ergotherapie und die UN-BRK
ErgotherapeutInnen arbeiten auf der Grundlage eines bio-psycho-sozialen Gesundheitsverständnisses, das alle Teilhabeaspekte umfasst. Berufsdefinition pdf hinterlegen und Berufspraxis zeigen, dass ErgotherapeutInnen Menschen mit Einschränkungen dabei unterstützen, chancengleich und selbstbestimmt zur größtmöglichen Handlungsfähigkeit, Selbständigkeit und Teilhabe zu finden.
Das bedeutet: Klientel, Aufgabe und Ziel der UN-BRK sowie der Ergotherapie sind identisch. Zudem finden sich Überschneidungen und Parallelen von UN-BRK und Ergotherapie in den Themen- und Handlungsfeldern. Dazu gehören zum Beispiel das Abschaffen von Barrieren, das Ermöglichen von persönlicher Mobilität (vgl. Art. 20), eine klientenzentrierte Entwicklungsförderung (vgl. Art. 24) oder eine individuelle Arbeitsplatzgestaltung (vgl. Art. 27).
ErgotherapeutInnen gehören per se zu der Berufsgruppe im Gesundheitswesen, die für eine umfassende und gelungene Inklusion im Alltag steht.
Mit der UN-BRK haben sowohl Betroffene wie ihre Unterstützer nun ein „Werkszeug“ in die Hand bekommen. ErgotherapeutInnen müssen sich fragen, wie sie es nutzen und ob sie sich deutlicher als bisher mit ihrem Know-how in den Prozess der Umsetzung der UN-BRK einklinken.
Möglichkeiten zum Mitmachen und Profil zu zeigen gibt es viele. Zum Beispiel mit einem Eintrag in der Inklusionslandkarte (Link) oder mit Schulungen für Fachkräfte, wie sie in Artikel 4/1i der UN-BRK gefordert werden.
Die UN-BRK und der DVE
Für den DVE stellt die UN-BRK und deren Umsetzung einen Schwerpunktthema dar: Es werden Informationen für ErgotherapeutInnen rund um das Thema UN-BRK veröffentlicht, der Vorstand nimmt an Konferenzen zum Thema teil und veröffentlicht Stellungnahmen. Und immer wieder verweisen Presseinformationen des DVE auf gelungene Inklusion durch die Ergotherapie.
Interview mit Arnd Longrée in Et
Fachartikel „Ergotherapie und die BRK der Vereinten Nationen“ in Et Reha 5/2011
Brief von Arnd Longrée in Et Reha 5/2010
Video: Der DVE und die BRK
Derzeit ist im Gespräch, dass der DVE einen Aktionsplan für weitere Maßnahmen erstellt. Beachten Sie hierzu bitte die Hinweise auf „Aktuelles“ und Ergänzungen unter diesem Menüpunkt.
Möchten Sie mitmachen? Dann melden Sie sich bitte per E-Mail mit Ihrem Vorschlag bei der DVE-Geschäftsstelle (info@DVE.info, Stichwort BRK).
Quellenverzeichnis
1) Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung, BMAS, Januar 2010, S. 3 und 6
2) www.un.org/disabilities/index.asp (Zugriff: 13.6.2011)
3) BMAS, Nationaler Aktionsplan, Entwurf vom 7.1.2011
4) Die „Ottawa-Charta zur Gesundheitsförderung“ wurde auf der ersten internationalen Konferenz zur Gesundheitsförderung von der World Health Organisation (WHO) am 21. Nov. 1986 verabschiedet. Sie ruft zur „Gesunheit für alle“ auf.
5) Pollard N. et al. (2009), “A political practice of occupational therapy”, Elsevier:Philadelphia
Linkliste
Informationen, Akteure und Aktionshinweise zur UN-BRK finden sich viele im Internet. Diese Liste zeigt eine kleine Auswahl. Sie verweist auf Seiten von Entscheidungsträgern, von Betroffenenverbänden und auf Beispiele zur „best-practice“.
www.un.org/disabilities/
Vereinte Nationen zum Thema Behinderung und UN-BRK
www.bmas.de
Bundesministerium für Arbeit und Soziales zur UN-BRK
www.behindertenbeauftragter.de
Koordinierungsstelle in Deutschland zur UN-BRK
www.institut-fuer-menschenrechte.de>www.institut-fuer-menschenrechte.de
Monitoring-Stelle in Deutschland zur UN-BRK
www.ich-kenne-meine-rechte.de
Die UN-BRK in leichter Sprache
www.einfach-teilhaben.debr /> Webportal für Menschen mit Behinderungen, Angehörige, Verwaltungen und Unternehmen
br /> www.rehadat.de
Informationssystem zur beruflichen Rehabilitation
www.teilhabeinitiative.de
Inklusion und Selbstbestimmung. Schwerpunktthema der Caritas 2009 bis 2011
www.barrierefreiheit.de
Bundeskompetenzzentrum zur Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes
www.deutscher-behindertenrat.de
Aktionsbündnis einer Vielzahl unterschiedlichster Behindertenverbände
www.bag-selbsthilfe.de
Dachverband von 109 Organisationen behinderter und chronisch kranker Menschen
www.kobinet-nachrichten.org
Informatives von der Kooperation Behinderter im Internet e.V.
www.forsea.de
Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen e.V.
www.isl-ev.de
Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V.
www.downtown-werkstatt.de
Entstehungsraum für kulturelle und wissenschaftliche Projekte – insbesondere für die Zeitschrift www.ohrenkuss.de von Menschen mit Down-Syndrom
www.handicap.de
Informations- und Lifestyle-Publikationen für Menschen mit Mobilitätseinschränkung.
Videoclip: Rap für Barrierefreiheit
Sub
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