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Home // Informationen // Über den DVE //
Eine Satzung regelt die grundlegenden Eckpunkte, innerhalb derer sich die Arbeit eines Verbands abspielt. Sie muss insbesondere Aussagen zum Vereinszweck, zur Mitgliedschaft, zum Vorstand und zu den sonstigen Gremien machen. Sie regelt grundsätzlich immer nur absolut notwendige Punkte und Aspekte. Die konkrete Umsetzung erfolgt in Geschäftsordnungen und/oder in sonstigen Festlegungen. Seit Gründung des Deutschen Verbands der Ergotherapeuten e.V. (DVE) hat der Verband mehrfach seine Satzung geändert. Strukturelle Veränderungen des Verbands sind Teil eines kontinuierlichen Entwicklungsprozesses, der den DVE von Beginn an prägt und Zeichen eines lebendigen Verbandsgeschehens ist. Solche Veränderungen sind immer die Reaktion auf sich verändernde Rahmenbedingungen, wenn der DVE sich also vor neue Herausforderungen gestellt sah und die vorhandenen Strukturen dafür nicht mehr als ausreichend angesehen wurden. Nicht jede strukturelle Veränderung im DVE zog und zieht eine Satzungsänderung nach sich. Müssen jedoch Strukturen verändert werden, die in der Satzung festgeschrieben sind, ist eine Satzungsänderung unumgänglich. Die auf der Mitgliederversammlung 2007 in Kassel beschlossenen und mit dieser Ausgabe der Satzung veröffentlichten Satzungsänderungen ergänzen die umfangreichen Änderungen aus dem Jahr 2005 in einigen Punkten, z.B. um die Handlungsfähigkeit des DVE auch bei fehlender Kandidatur eines Vorstandsmitgliedes zu erhalten. Weiterhin wird u.a. die Relevanz der Prävention und Gesundheitsförderung in der Ergotherapie durch die Aufnahme in die Satzung betont. Eine Satzung gibt jedoch dennoch nur den Rahmen vor, welcher durch die Mitglieder mit Leben gefüllt werden muss. Arnd Longrée 5/2007 Satzung Mai 2007 (PDF, 550 kB) |
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