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Zusammenfassende Leitsätze
1. Leitsätze für die Arbeit des DVE
Die Veränderungen in der Gesellschaft und dem Gesundheitswesen implizieren vielfältige Konsequenzen für das berufspraktische und berufspolitische Handeln. Der technisch-ökonomische Umbruch und der sozial-kulturelle Wandel bieten viele Ansatzpunkte für sinnvolle Reformen. Gleichzeitig beinhaltet jede Umbruchphase Risiken, die nur bei einer bewussten und aktiven Gestaltung vermieden werden können.
Der Deutsche Verband der Ergotherapeuten (DVE) als maßgebliche Interessenvertretung der Ergotherapeuten Deutschlands übernimmt dabei eine Schlüsselfunktion. Er stellt sich den aktuellen Herausforderungen: Modernisierung, Qualitätssicherung, Professionalisierung und Konkurrenzfähigkeit.
- Modernisierung meint strukturelle und inhaltliche Weiterentwicklung der ergotherapeutischen Leistungen.
- Qualitätssicherung bedeutet strukturelle und inhaltliche Gewährleistung der medizinischen Versorgung.
- Professionalisierung umfasst professionelles Arbeiten sowie professionelle Arbeits- und Ausbildungsbedingungen.
- Konkurrenzfähigkeit beweist sich im Vergleich mit den Standards anderer Berufe und Länder.
An eine moderne gesundheitsbezogene Berufspolitik sind folgende Anforderungen zu stellen:
- Sie muss aktiv-gestaltend sein und sich an den Interessen der Patienten und Klienten, der Berufsangehörigen und den gesellschaftlichen Erfordernissen orientieren.
- Sie muss allen Berufsangehörigen die Möglichkeit zur Diskussion und Mitgestaltung eröffnen.
- Berufspolitik kann nicht mehr in erster Linie nur eine Politik des Arbeitsrechtes bzw. der berufsständischen Vertretung sein. Berufspolitik muss auch Aspekte der Gesundheits-, Sozial- und Bildungspolitik berücksichtigen und mitgestalten.
Für die Arbeit des ergotherapeutischen Berufsverbandes gelten im einzelnen folgende Leitsätze:
Gesundheits- und sozialpolitische Ziele
- Ergotherapie zielt darauf, kranken, chronisch kranken und behinderten Menschen ein größeres Maß an Selbstständigkeit und Selbstbestimmung zu eröffnen. Ergotherapie leistet einen Beitrag zur Krankheitsheilung, sozialen Eingliederung, Leidensverminderung, Verkürzung von Krankenhausaufenthalten, Vermeidung von Pflegebedürftigkeit, aber auch zur Prävention. Der DVE ist bestrebt, das berufliche Profil der Ergotherapie an den aktuellen gesellschaftlichen Erfordernissen auszurichten.
- Ergotherapie wird vor allem ihre therapeutischen Angebote für Kinder und Jugendliche, alte und behinderte Menschen, zur Arbeitsplatzgestaltung, Berufsvorbereitung und beruflichen Eingliederung intensivieren und methodisch weiter entwickeln. Eine wohnortnahe Versorgung und Vernetzung der ambulanten und stationären Angebote wird angestrebt.
Berufspolitische Ziele
- Die strukturellen, arbeitsrechtlichen und finanziellen Bedingungen angestellter und freier Tätigkeit von Ergotherapeuten müssen aktuellen Erfordernissen angepasst und abgesichert werden.
- Ergotherapeutische Arbeitsfelder müssen im Interesse der Patientenversorgung und der Arbeitsplatzsicherheit der Berufsangehörigen abgesichert und ausgebaut werden.
- Ergotherapie unterstützt die Versorgungsgrundsätze "Rehabilitation vor Pflege", "ambulant vor stationär" und "Prävention vor Pflege" und wird ihre therapeutischen Angebote dementsprechend weiterentwickeln. Im Sinne einer umfassenden Patientenversorgung sollte interdisziplinäres Arbeiten gezielt gefördert werden.
- Die Attraktivität des Berufes soll durch die Eröffnung von Aufstiegs- und Qualifizierungsmöglichkeiten auch für Lehrkräfte verstärkt werden.
- Der gesellschaftlichen und politischen Öffentlichkeit muss die Bedeutung und Wirksamkeit der Ergotherapie im Rahmen der medizinischen Versorgung stärker verdeutlicht werden.
- Mitglieder und Interessierte sollen zur Mitwirkung und Mitgestaltung an der Arbeit des DVE motiviert werden.
Bildungspolitischer Handlungsbedarf
- Gegenstand der bildungspolitischen Arbeit ist die Verbesserung der strukturellen Bedingungen von Aus-, Fort- und Weiterbildung. Die Qualitätssicherung der Ausbildung auf Berufsfachschulebene sowie die angestrebte Akademisierung der Aus-, Fort- und Weiterbildung müssen im Mittelpunkt stehen. Ausbildung soll sich immer an den Standards des DVE orientieren.
- Neue Strukturen, Aufgaben, Ziele und Inhalte der Berufspraxis müssen sich in Aus-, Fort- und Weiterbildung an internationalen Standards orientieren. Die Professionalisierung der beruflichen Erstausbildung, der Fort- und Weiterbildung und der Ausbildung von Lehrkräften sind wichtige Themen der Zukunft.
- Aufgabe des Berufsverbandes ist es, die berufsinterne Meinungsbildung zur Aus-, Fort- und Weiterbildung anzuregen. Ziel ist die Weiterentwicklung der Ergotherapie im Hinblick auf gesellschaftliche Veränderungen, die Fortschritte der Medizin und anderer Bezugswissenschaften.
Entwicklungs- und Forschungsbedarf
Informationsbedarf
- Gesundheits-, sozialpolitisches und bildungspolitisches Handeln setzt voraus, dass Bedarf, Ressourcen und Kosten bekannt sind. Sowohl öffentliche Stellen als auch der DVE sind aufgefordert, relevante Daten zu erheben. Eine darauf aufbauende Berichterstattung muss informieren, Maßnahmen begründen, die Argumentation bei der Ziel- und Mittelplanung erleichtern sowie die Koordination von Aktivitäten unterstützen.
Theoriebildung
- Die Professionalität ergotherapeutischer Berufspaxis muss weiterentwickelt und öffentlichkeitswirksam dargestellt werden.
- Wissenschaftliche Grundlagen, Versorgungsansätze, therapeutische Angebote sowie die berufliche Rolle und das berufliche Selbstverständnis müssen auf dem Hintergrund aktueller Entwicklungen neu durchdacht und weiterentwickelt werden.
- Theoriebildung dient der Fundierung und der Wirksamkeit der ergotherapeutischen Angebote. Sie unterstützt die Qualitätssicherung der ergotherapeutischen Versorgung sowie die Professionalisierung der ergotherapeutischen Berufs- und Ausbildungspraxis. Sie ist unabdingbar für die Vergleichbarkeit ergotherapeutischer Arbeit mit anderen Berufsgruppen und internationalen Standards.
- Theoriebildung beruht auf dem reflektierten Transfer von Theorien und Forschungen der Bezugswissenschaften, der Rezeption internationaler ergotherapeutischer Forschungen und eigenständiger Theorieentwicklung und Evaluation
Methodische Weiterentwicklung und Spezialisierung
- Methoden der Diagnostik und Behandlung sind die Basis ergotherapeutischer Berufspraxis. Die Palette der ergotherapeutischen Angebote muss bedarfsorientiert erweitert, die alltags- und handlungsorientierte Ausrichtung intensiviert werden.
- Alle Methoden, insbesondere die traditionellen handwerklichen Mittel und Medien, bedürfen einer verstärkten wissenschaftlichen Fundierung, Weiterentwicklung und Evaluation.
- Die Möglichkeiten der beruflichen Spezialisierung, z.B. als Fachtherapeut, müssen ausgebaut und abgesichert werden.
- Qualitätsstandards sowie Verfahren der Qualitätssicherung und Evaluation sind zu entwickeln. Entsprechende Strukturen, z.B. Qualitätssicherungszirkel, sind aufzubauen. Ergotherapeuten müssen in diesen Maßnahmen ausgebildet werden.
Kooperationen
Berufsübergreifende Kooperationen
- Gemeinsam mit der "Bundesarbeitsgemeinschaft der Heilmittelverbände e.V. (BHV)" will der DVE sich für gesundheits- und sozialpolitische Interessen engagieren. Zentrales Ziel der BHV ist die partnerschaftliche Vereinbarung neuer Rahmenbedingungen in der ambulanten Versorgung mit Heilmitteln.
- Die "Arbeitsgemeinschaft der Medizinalfachberufe in der Therapie und Geburtshilfe (AG MTG)" soll sich verstärkt der Anhebung des Ausbildungsniveaus und der Einrichtung von Studiengängen in der Lehre und Forschung widmen.
Zusammenarbeit im europäischen und internationalen Rahmen
- Ziel der europäischen und internationalen Zusammenarbeit ist es, länderübergreifende Aktivitäten auszubauen und dadurch auch die innerdeutsche Arbeit zu stärken.
- Ausbildung, Berufspraxis und wissenschaftliche Forschungen in anderen Ländern sollen im Hinblick auf ihre Relevanz für den deutschen Raum ausgewertet werden. Die Teilnahme deutscher Ergotherapeuten/innen an internationalen Programmen wird unterstützt und gefördert.
- Der DVE ist bestrebt, alle Möglichkeiten des europäischen Arbeitsmarktes für Ergotherapeuten auszuloten und aufzuzeigen.
2. Forderungen des DVE an Gesetzgeber, Selbstverwaltungsorgane, Leistungsträger und Institutionen
Die Gesundheitsberufe können die Klippen der Neugestaltung des Gesundheitswesens nicht allein bewältigen und auch die Risiken nicht allein tragen. Sie sind auch nicht willens, diese an die Patienten weiterzugeben. Der DVE fordert daher vom Gesetzgeber, den Selbstverwaltungsorganen, Kostenträgern und Versorgungseinrichtungen:
- Neuregelungen dürfen sich nicht ausschließlich an ökonomischen Kriterien orientieren. Sparzwänge, die bedarfsgerechte Versorgung der Patienten und arbeitsmarktpolitische Erwägungen müssen aufeinander abgestimmt werden. Kostendämpfung im Gesundheitswesen darf sich nicht an gesellschaftlichen bzw. beruflichen Machtverhältnissen orientieren. Sie bedarf fundierter Analysen und Konzepte, um unnötige Kosten zu vermeiden und vorhandene Gelder zielorientiert zu nutzen.
- Den Gesundheitsberufen und auch Patientenvertretungen müssen weitere Möglichkeiten zur Diskussion und partnerschaftlichen Mitgestaltung eingeräumt werden. Einseitig vorgegebene Entscheidungen bzw. Handlungen sind mit einem modernen Verständnis von Gesundheits-, Arbeits-, Sozial- und Bildungspolitik nicht vereinbar.
- Die Prozesse der Neugestaltung von Versorgungsstrukturen, Berufsprofilen und Arbeitsrechten müssen sozial verträglich gestaltet werden. Allen Berufsgruppen sollte die Chance zur Entfaltung ihrer Präferenzen und Tätigkeitsformen offenstehen. Entscheidend sind die fachlichen Fähigkeiten. Es müssen Wege gefunden werden, Konkurrenz bei kollidierenden Interessen zu begrenzen.
Besondere Forderungen gelten vor allem für die Bereiche Gesundheitspolitik, Arbeitsrecht und Bildungspolitik:
Gesundheitspolitische Forderungen
- Gesundheitspolitik muss unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Prinzipien für den Einzelnen auf eine möglichst optimale Versorgung zielen sowie den Berufstätigen im Gesundheitswesen einen stabilen Arbeitsmarkt gewährleisten.
- Der Grundsatz einer solidarischen Finanzierung sollte erhalten bleiben. Der Erhalt der Beitragsstabilität ist wünschenswert.
- Die Beibehaltung der Selbstverwaltung, d.h. Krankenkassen und Leistungserbringer gestalten selbstverantwortlich und gemeinsam z.B. den Leistungskatalog und die Gebührenordnung, wird begrüßt.
- Der bisherige Leistungskatalog im Heilmittelbereich sollte erhalten bleiben. Mengensteuerung sollte nur über Qualitätssicherung, Zieldefinition und Ergebnisorientierung bzw. Dokumentation gestaltet werden.
Arbeitsrechtliche Forderungen
- Arbeitsverhältnisse im Gesundheitswesen sollten modern und demokratisch gestaltet werden, Chancengleichheit garantieren und Diskriminierung ausschließen.
- Arbeitsrechte bzw. Tarifverträge für die Beschäftigten müssen eine sichere und angemessene Stellung ermöglichen. Dies gilt auch für Zeitverträge, Verträge außerhalb des BAT und für flexiblere Arbeitszeitregelungen.
- Die Situation der Frau im Erwerbsleben muss weiterhin arbeitsrechtlich abgesichert werden. Dies gilt insbesondere für die Aspekte: Elternschaft, Teilzeitbeschäftigung bzw. mindergeschützte Beschäftigungsverhältnisse, Weiterbildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten sowie Rentengesetzgebung.
Bildungspolitische Forderungen
- Bildungspolitik im Gesundheitswesen muss für den einzelnen Chancengleichkeit, Vergleichbarkeit mit anderen Ausbildungsbereichen, Durchlässigkeit und Aufstiegsmöglichkeiten schaffen. Bildungspolitik muss die Modernisierung, Qualitätssicherung, Professionalisierung und Konkurrenzfähigkeit der Berufe absichern.
- Der Gesetzgeber ist gefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um die strukturellen Bedingungen der Aus-, Fort- und Weiterbildung der Gesundheitsberufe zu verbessern. Unabdingbar ist eine Koordination der Länder im Hinblick auf die Qualitätssicherung von Ausbildung. Notwendig ist eine Akademisierung der Aus-, Fort- und Weiterbildung von Berufspraktikern und Lehrkräften.
- Modernisierung, Qualitätssicherung, Professionalisierung und Konkurrenzfähigkeit erfordern, dass den Berufsangehörigen die Möglichkeit zur wissenschaftlichen Qualifikation und Tätigkeit eröffnet wird.
- Gesundheits- und Bildungspolitik müssen darauf hinwirken, dass durch den Aufbau akademischer Aus-, Fort- und Weiterbildung die Konkurrenzfähigkeit deutscher Ausbildung bzw. Berufstätigkeit ausgebaut und die wechselseitige Anerkennung der Berufsabschlüsse und Zulassungen aller Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ermöglicht wird.
Der DVE fordert
- Modernisierung der Leistungen statt generellem Leistungsabbau und Zwei-Klassen-Versorgung. Qualitätssicherung der medizinischen Versorgung statt Versorgungslücken und Qualitätsunterschieden.
- Professionalisierung und Kooperation der Gesundheitsberufe statt Hierarchisierung und Verdrängungswettbewerb.
- Konkurrenzfähigkeit auf der Basis bestmöglicher Arbeitsbedingungen und optimaler Aus-, Fort- und Weiterbildung.
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