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FEHLERTEUFEL

 

Der DVE hat sich mit den Spitzenverbänden der Unfallversicherungsträger DGUV und SVLFG auf eine strukturelle Erhöhung der Gebühren geeinigt. Nachdem im August die Gebühren im ersten Schritt erhöht wurden, da sich die Verhandlungen zeitlich verzögerten, werden im neuen Jahr die mit den GKV-Leistungen vergleichbaren Positionsnummern um eine 7,6%ige Differenz zum GKV-Preis erhöht. Die nicht vergleichbaren Positionen erhöhen sich um die Grundlohnsumme und die Hausbesuchssystematik wird angepasst. Damit setzt sich das hervorragende Vertragsverhältnis zwischen DVE und den Berufsgenossenschaften sowie Unfallkassen fort.

Zukünftig werden die Gebühren der Unfallkassen ohne Verhandlungsvorgang um die Erhöhung bei den GKV-Preisen angepasst, wenn dort eine Einigung mit dem GKV-Spitzenverband erzielt wurde. Die Vereinbarung für dieses Vorgehen wird zurzeit noch zwischen den Vertragspartnern abgestimmt und für die Unterzeichnung vorbereitet.

Die für die automatische Preisanpassung erforderliche Vereinbarung wurde dabei noch nicht vollständig verhandelt und geschlossen. Die BED-Mitteilung vom 24.11.2023 zu einer angeblich schon getroffenen Vereinbarung ist deshalb nachweislich falsch und wird aus Gründen der Rechtswahrung ausdrücklich zurückgewiesen. Bisher bestand auch die Absprache, dass sich die Vertragspartner auf einen gemeinsamen Termin für die Veröffentlichung eines Verhandlungsergebnisses abstimmen. Ein Prozedere, das sich seit 2010 zwischen DVE und den Kostenträgern bewährt hat. Der DVE wird durch geeignete Maßnahmen Sorge tragen, dass die Zuverlässigkeit der Veröffentlichungen wiederhergestellt wird.

Die Vergütungsliste wird allen DVE-Mitgliedern mit eigener Zulassung wie gewohnt per Mail direkt zugesendet. Zusätzlich wird die Gebührenliste auf der DVE-Homepage hier hinterlegt sein: https://dve.info/downloads/preisvereinbarungen (bitte als DVE-Mitglied einloggen)

Die neuen Beträge können abgerechnet werden, wenn die erste Behandlung einer Verordnung nach dem 31.12.2023 abgegeben wurde. In diesem Fall wird die Verordnung komplett nach den neuen Gebühren abgerechnet.

Wir danken allen Mitgliedern für Ihre Unterstützung und sind bei Fragen gerne für Sie da.