Grafik angelehnt an: Atanassov, Rebecca; Best, Ulrich; Bushanska, Vira; Gilljohann, Katharina: Wege zur Gleichwertigkeit: anerkennungsbezogene Qualifizierungen in Heilberufen und dualen Berufen. Ergebnisse des BIBB-Anerkennungsmonitorings. Bonn 2022, S. 17
Publikation zur Qualifizierung in Heilberufen
Sprachkenntnisse
Bitte beachten Sie, dass Sie zur Berufsausübung über die erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen müssen (siehe Gesetz über den Beruf der Ergotherapeutin und des Ergotherapeuten § 2, Absatz 4). Diese liegt auf dem Niveau B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen.
Website zur Einschätzung der eigenen Sprachkenntnisse
Nutzen Sie zum Verbessern Ihrer Kenntnisse zum Beispiel das VHS-Lernportal. Es bietet online-Sprachkurse für den beruflichen Bereich. Diese sind auch als App und kostenlos verfügbar.
VHS-Lernportal
Zuständigkeit
Die Anerkennung erfolgt durch die zuständige Behörde. Diese prüft, wie weit ihr Abschluss mit den Anforderungen der deutschen Ergotherapie-Ausbildung übereinstimmt. Welche Behörde für Sie zuständig ist, hängt davon ab, wo in Deutschland sie leben und arbeiten (werden). Das Bundesministerium für Bildung und Forschung bietet einen Anerkennungsfinder an. Dort können Sie die zuständige Behörde und weitere Beratungsangebote finden.
Portal der Bundesregierung | Thema Berufsanerkennung
Kosten
Im Anerkennungsverfahren können Kosten entstehen, zum Beispiel Gebühren oder Übersetzungs-Kosten. Wenn Sie in Deutschland leben, können Sie hierfür finanzielle Unterstützung erhalten. Je nachdem, wie Ihre Lebenssituation ist, kommen unterschiedliche Förderungen für Sie in Frage. Lassen Sie sich zu den Möglichkeiten beraten. Weitere Informationen erhalten Sie ebenfalls auf dem Portal der Bundesregierung.
Portal der Bundesregierung | Thema finanzielle Förderung
Für Arbeitgeber:innen
Angesichts des Fachkräftemangels kann die Rekrutierung von Fachkräften aus dem Ausland eine wertvolle Möglichkeit sein, Ihr Team zu verstärken. Wir bieten unseren Mitgliedern eine kostenlose Beratung zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse von Mitarbeitenden an. Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder per E-Mail.