
Ergotherapie jetzt als Kleines Fach anerkannt
Ein bedeutender Schritt für die Sichtbarkeit und akademische Wertschätzung der Ergotherapie
Bisher wurden die Therapieberufe unter dem Begriff der sogenannten „nichtärztlichen Heil- und Therapieberufe“ zusammengefasst und nicht einzeln ausgewiesen. Die Bedeutung der Zuordnung zu den „Kleinen Fächern“ zeigt sich an der Benennung eines Faches als Fach.
Dazu werden die folgenden fünf Kriterien herangezogen:
- Selbstverständnis als eigenständiges Fach: Die Professoren und Professorinnen, welche den jeweiligen Wissenschaftszweig an deutschen Hochschulen vertreten, verstehen diesen als eigenständiges Fach.
- Fachgesellschaft: Der jeweilige Wissenschaftszweig verfügt über eine nationale oder internationale Fachgesellschaft oder wird in Ausnahmefällen von einer übergeordneten Fachgesellschaft klar als eigenständiges Fach anerkannt.
- Fachzeitschrift: Der jeweilige Wissenschaftszweig verfügt über eigene – nationale oder internationale – einschlägige Publikationsorgane.
- Eigene unbefristete Professuren: Für den jeweiligen Wissenschaftszweig gibt es an deutschen Hochschulen eigene Professuren mit spezifischen Denominationen.
- Eigene Studiengänge/-schwerpunkte: Der jeweilige Wissenschaftszweig ist mit eigenen Studiengängen oder mit eindeutig sichtbaren Studienschwerpunkten (Bachelor/ Master/ Magister/ Diplom/ Staatsexamen) an deutschen Hochschulen vertreten. Bei Neuaufnahmen von Fächern muss ein eigener Studiengang gegeben sein.