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07. Mai 2025

Reform der Berufsgesetze:

Koalitionsvertrag nicht mehr als eine Absichtserklärung

Zum dritten Mal in Folge steht zu Beginn einer Legislaturperiode des Deutschen Bundestages die Reform der Berufsgesetze in den Therapieberufen Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie im Koalitionsvertrag. 

Im Wortlaut heißt es dort: „Die Berufsgesetze für Ergo- und Physiotherapie sowie Logopädie reformieren wir zügig und zukunftsfest. Eine ausschließliche Voll-Akademisierung lehnen wir ab.“ (Zeilen 3604–3605)

Das Bündnis Therapieberufe an die Hochschulen wertet es als gutes Zeichen, dass die unaufschiebbare gesetzliche Neuausrichtung der Berufsgesetze angestrebt wird und klar erwähnt ist. Allerdings liefert die Formulierung im neuen Koalitionsvertrag mehr Fragen als Antworten. Die Auslegung von „zügig“ und „zukunftsfest“ lassen hoffen und bangen zugleich.

Für das Bündnis Therapieberufe an die Hochschulen steht fest: Eine zukunftsfeste therapeutische Versorgung der Patientinnen und Patienten darf nicht an Finanzierungs- und Zuständigkeitsfragen scheitern. Aber gerade zur Ausgestaltung der finanziellen Grundlage für eine Reform bleibt das Papier Antworten schuldig. Genau daran ist die Reform bei der letzten Koalition am Ende gescheitert.

Das Bündnis Therapieberufe an die Hochschulen wertet die Äußerung bezüglich einer „ausschließlichen Vollakademisierung“ ergebnisoffen. Klar ist, ein Übergang vom IST- in einen SOLL-Zustand zukunftsfester und damit hochschulischer Ausbildungen braucht Zeit und einen Plan.

Das Bündnis Therapieberufe an die Hochschulen sieht die Transformationsphase hin zu einer Vollakademisierung bei zehn bis 15 Jahren. Diese muss aus Sicht der Expert*innen mit den neuen Berufsgesetzen starten und verbindlich geregelt sein. Denn: Die Parallelität zweier Ausbildungswege zur Erlangung eines Berufsabschlusses – schulisch und hochschulisch – ist kostenintensiv, verwirrend für die Patient*innen, Ärzteschaft und erst recht für junge Menschen, die sich für einen Therapieberuf interessieren. Und vor allem: Die zusätzlichen Kompetenzen, die mit einem Hochschulstudium erworben werden, sollten den Patient*innen nicht unnötig lange vorenthalten werden.

Immer mehr junge Menschen können und wollen studieren. Dies zeigt der Anstieg höherer Bildungsabschlüsse in den letzten Jahren. Zudem ist die Möglichkeit der Durchlässigkeit im Bildungswesen schon heute gegeben und damit ein Studium für jede*n möglich.

Was es jetzt braucht, sind klare Entscheidungen hinsichtlich attraktiver  Berufsbilder in den Therapieberufen. Dabei muss die Politik eine evidenzbasierte Versorgung der Patient*innen in den Fokus stellen sowie international übliche Standards im Sinne von erweiterten Versorgungskompetenzen auch in Deutschland schaffen.

Das Bündnis Therapieberufe an die Hochschulen fordert die neue Bundesregierung und den Deutschen Bundestag deshalb auf: 

• Schaffen Sie eine gesetzliche Grundlage für eine flächendeckende hochschulische Ausbildung in den drei Therapieberufen Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie!

• Stellen Sie sicher, dass Bund und Länder gemeinsam ein Finanzierungssystem etablieren, das den Ausbau berufsqualifizierender Studiengänge unterstützt!
 
• Fördern Sie Begleitforschung zur Evaluation des Akademisierungsprozesses, um mittelfristig evidenzbasierte Entscheidungen treffen zu können! 

Die Evaluationen der Modellstudiengänge in den Therapieberufen haben es längst bestätigt: Die Akademisierung der Therapieberufe ist der effektivste Weg, um die Therapieberufe zukunftsfähig zu gestalten, die Qualität therapeutischer Interventionen zum Wohl der Patient*innen zu verbessern und dem Therapeut*innenmangel entgegenzuwirken. Nicht zuletzt liegt darin auch der Schlüssel zur Nutzung von Wirtschaftlichkeitsreserven im Gesundheitswesen. Jetzt müssen die politischen Entscheidungen zu diesen Erkenntnissen endlich gesetzlich verankert werden – weitere Verzögerungen sind weder fachlich vertretbar noch gesellschaftlich zu verantworten.

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