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WFOT-Anerkennung für Ergotherapie-Schulen in Deutschland

Das WFOT-Anerkennungsverfahren basiert auf der Überzeugung, dass alle Bildungsprogramme ständig verbessert werden müssen, um mit den sich ändernden gesundheitlichen und gesellschaftlichen Bedürfnissen, dem Wissen, der Technologie, der Bildungstheorie und der Bildungsfinanzierungspolitik Schritt zu halten. Die Überprüfung von Ausbildungsprogrammen der Ergotherapie anhand der WFOT-Mindeststandards ermöglicht den Bildungseinrichtungen ihre Stärken zu demonstrieren und aufzuzeigen, wie sie ihre Schwächen angehen können.

Die Mindeststandards sind Bestandteil der nationalen Akkreditierungsverfahren vieler Länder. Vor allem in den Nicht-EU-Staaten sind die Arbeitsgenehmigung und die Möglichkeit Zusatzqualifikationen zu erwerben, oftmals von einer vom WFOT anerkannten Ausbildung abhängig.

Schulen für Ergotherapie können sich auf der Basis dieser Unterlagen um die WFOT-Anerkennung bewerben. Voraussetzung ist, dass der erste Kurs der Schule die Ausbildung abgeschlossen und die Staatliche Prüfung abgelegt hat. Die Schule muss alle fünf Jahre nachweisen, dass sie die Mindeststandards des WFOT erfüllt und zum gegebenen Zeitpunkt unaufgefordert die Unterlagen bei der Geschäftsstelle des DVE erneut zur Überprüfung einreichen.

Von der Schulleitung, der Ausbildungsleitung und dem Träger der Ausbildungsstätte wird erwartet, dass sie die, auf den Mindeststandards für die Ausbildung von Ergotherapeut:innen des WFOT beruhenden, Ausbildungsstandards des DVE in der aktuell gültigen Fassung anerkennen und umsetzen:

Ausbildungsstandards des DVE (PDF)


Allgemeine Hinweise

  • Die Fragen in der WFOT-Antragsvorlage des Deutschen Verbandes Ergotherapie e.V. (DVE) beziehen sich ausschließlich auf das Ausbildungsprogramm Ergotherapie und nur auf einen Schulstandort.
  • Bitte füllen Sie den WFOT-Antrag vollständig aus und reichen Sie uns alle erforderlichen Anhänge mit der passenden Kennzeichnung ein.
  • Die Anhänge dürfen eine maximale Größe von 30 MB pro Datei nicht überschreiten.
  • Alle Angaben werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Der Ausbildungsausschuss (AA), der für die Prüfung der Unterlagen verantwortlich ist und die Entscheidung über Ihre WFOT-Anerkennung trifft, hat die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes zur Kenntnis genommen und beachtet diese.
  • Die WFOT-Anerkennung erlischt sofort, wenn diese aufgrund falscher Angaben erteilt worden ist.
  • Sie können das Ausfüllen des online-Antrags bei Bedarf unterbrechen. Sobald Sie die Seite erneut aufrufen, werden Sie an der Stelle wieder einsteigen, an der Sie unterbrochen haben. Voraussetzung dafür ist, dass Sie die den Antrag am selben Gerät und im selben Browser weiter ausfüllen. Die eingegebenen Daten werden dabei lokal in Ihrem Browser gespeichert und vor dem Absenden nicht zu uns übertragen. Sollten Sie also Ihre Browserdaten (Cookies) löschen, werden auch Ihre Eingaben gelöscht.
  • Wir beraten und unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung.
  • Bei Fragen können Sie uns gerne via E-Mail unter vasb@qir.vasb oder telefonisch unter 07248/ 9181-0 kontaktieren.

Hier geht es zum Antragsformular

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