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Deutscher Verband Ergotherapie e.V. (DVE)
Becker-Göring-Str. 26/1
76307 Karlsbad-Ittensbach
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25. Juni 2026

Berufsanerkennung erleichtert

NRW akzeptiert künftig auch englische Unterlagen 
 
Am 17. Juni 2026 hat der Landtag Nordrhein‑Westfalen ein Gesetz zur Weiterentwicklung der Anerkennung internationaler Berufsabschlüsse sowie der Gesundheitsfachberufe beschlossen.  
Die Regelungen stehen im Kontext bundesweiter Bestrebungen zur Vereinfachung von Anerkennungsverfahren, wie sie unter anderem auf der Gesundheitsministerkonferenz diskutiert werden. 
 
Für internationale Kolleg:innen ergeben sich daraus konkrete Erleichterungen im Anerkennungsverfahren: 

  • Englische Unterlagen möglich: Dokumente müssen künftig nicht mehr zwingend auf Deutsch vorgelegt werden. Übersetzungen können grundsätzlich auch in englischer Sprache eingereicht werden. 
  • Unkomplizierte Antragstellung: Unterlagen können weiterhin in Kopie oder digital eingereicht werden. 
  • Verbindlichere Fristen: Die zuständigen Stellen sollen über die Gleichwertigkeit künftig spätestens innerhalb von drei Monaten entscheiden.  

Damit wird der Zugang zur Anerkennung insgesamt transparenter und niederschwelliger gestaltet. Da die Berufsanerkennung in Deutschland auf Ebene der Bundesländer geregelt ist, kommt solchen Landesregelungen eine besondere Bedeutung zu.
 
Der DVE setzt sich gemeinsam mit Partnern – unter anderem über den SHV – aktiv für weitere Vereinfachungen ein und steht dazu im Austausch mit zuständigen Stellen. Ziel ist, dass auch andere Bundesländer vergleichbare Verbesserungen umsetzen. 

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