DVE-Umfrage zur Blankoverordnung
Jetzt teilnehmen!
Seit dem 1. April 2024 ist die Blankoverordnung Teil des Alltags vieler ergotherapeutischer Praxen. Nun möchten wir wissen: Wie bewährt sich diese Regelung in der täglichen Arbeit?
Hintergrund ist die gesetzliche Vorgabe, dass die Vertragspartner:innen gemäß § 125a Absatz 6 SGB V dem Bundesministerium für Gesundheit einen Zwischenbericht vorlegen. Dafür sind Ihre Erfahrungen aus der Praxis von großer Bedeutung.
Mit Ihrer Teilnahme leisten Sie einen wichtigen Beitrag, um die ergotherapeutische Versorgung in Deutschland aktiv mitzugestalten und weiterzuentwickeln.
Die Umfrage dauert nur etwa zehn Minuten. Nutzen Sie die Gelegenheit und teilen Sie Ihre Erfahrungen – vielen Dank für Ihre Unterstützung!