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Deutscher Verband Ergotherapie e.V. (DVE)
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30. Juli 2026

GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz ist in Kraft getreten

Auswirkungen auf die Versorgungsbezogene Pauschale bei Blankoverordnungen

Mit der Unterzeichnung des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes (BStabG) und der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 29. Juli 2026 wird die erste Auswirkung des BStabG in der Physio- und Ergotherapie ab dem 30. Juli 2026 wirksam.

Die Versorgungsbezogene Pauschale für den erhöhten Aufwand bei der Blankoverordnung entfällt. Diese gesetzliche Vorgabe gilt für alle Blankoverordnungen ab Ausstellungsdatum 30. Juli 2026. 

Was ab jetzt gilt:

  • Für alle am 29. Juli 2026 schon begonnenen Blankoverordnungen besteht weiterhin Anspruch auf die Verwaltungspauschale. 
  • Für alle Blankoverordnungen, die ab dem 30. Juli ausgestellt werden, entfällt die Pauschale bei der Abrechnung. 
  • Nach juristischer Auffassung der Physiotherapie- und Ergotherapieverbände ist die betreffende Pauschale für alle Verordnungen abrechnungsfähig, bei denen bereits vor dem Inkrafttreten am 30. Juli 2026 ein Behandlungstermin vereinbart wurde. Der GKV-Spitzenverband vertritt hingegen die Auffassung, dass die Pauschale ausschließlich für Verordnungen zu zahlen ist, deren erste Behandlungs- oder Diagnostikleistung vor dem Stichtag liegt. Dieser Auslegung schließen sich die Verbände nicht an. Die Gesetzesbegründung stellt ausdrücklich auf den Zeitpunkt der Terminvereinbarung ab und nicht auf das erste Behandlungsdatum. 

Leistungserbringenden, die die Pauschale geltend machen möchten, empfehlen wir daher, bereits vor dem Stichtag erfolgte Terminvereinbarungen nachvollziehbar zu dokumentieren. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass Krankenkassen die Abrechnung der Pauschale beanstanden könnten. In diesen Fällen ist gegebenenfalls mit einem entsprechenden Klärungs- oder Widerspruchsverfahren zu rechnen.

Die weiteren Auswirkungen des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes treten zum 1. Januar 2027 in Kraft, so zum Beispiel die Erhöhung der Zuzahlung der Patient*innen von bislang zehn Euro auf zukünftig 15 Euro pro Verordnung. Hierzu werden wir unsere Mitglieder ausführlich gesondert informieren. 
 

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