Kontakt

Deutscher Verband Ergotherapie e.V. (DVE)
Becker-Göring-Str. 26/1
76307 Karlsbad-Ittensbach
Tel:  07248 9181-0
Fax: 07248 9181-71

Mitglied im
SHV | Spitzenverband der Heilmittelverbände e.V.

WFOT | World Federation of Occupational Therapists

COTEC | Council of Occupational Therapists for the European Countries

Sie haben einen Fehler auf dieser Seite gefunden? Dann schicken Sie uns doch einfach eine Nachricht mit der Angabe, wo sich der Fehler versteckt hat. Der aktuelle Link dieser Seite wird automatisch mit übertragen.

Bitte geben Sie Ihren Namen ein.
Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an.
Bitte geben Sie Ihre Nachricht ein.
* Pflichtfelder
29. April 2026

GKV-Stabilisierungsgesetz: Kabinett beschließt Gesetzentwurf – SHV informiert über den weiteren Prozess

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf für das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz beschlossen. Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) bewertet den Regierungsentwurf als erheblichen Rückschritt für die ambulante Heilmittelversorgung. Mit dem heutigen Beschluss beginnt nun die parlamentarische Phase des Gesetzgebungsverfahrens, in der der SHV die Interessen der Heilmittelerbringer gegenüber den Abgeordneten vertreten wird.

Hintergrund: Wie es zum heutigen Beschluss kam
Im März 2026 legte die FinanzKommission Gesundheit der Bundesregierung 66 Vorschläge zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung vor. Bereits im vergangenen November beteiligte sich der SHV intensiv am Prozess und brachte bei der FinanzKommission eigene, konstruktive Vorschläge zur Effizienzsteigerung ein, um die Finanzstabilität der GKV zu sichern, ohne die Versorgungsqualität zu gefährden. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken kündigte daraufhin an, etwa drei Viertel der Kommissionsvorschläge umzusetzen. Mit dem Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) vom 16. April 2026 wurde erstmals konkret, welche massiven Sparmaßnahmen für den Heilmittelbereich vorgesehen sind.
Im Nachgang des Referentenentwurfs hat der Verband eine detaillierte Stellungnahme eingereicht. Bei der BMG-Anhörung am 20. April 2026 – die aufgrund des massiven Diskussionsbedarfs zeitlich deutlich überzogen wurde – vertrat die SHV-Vorsitzende Manuela Pintarelli-Rauschenbach  die Interessen der Heilmittelerbringer mit einer klaren Botschaft:
„Die Bundesregierung spart hier an der völlig falschen Stelle. Es ist fachlich kurzsichtig, ausgerechnet bei den Heilmitteln zu kürzen, die nachweislich dazu beitragen, immense Folgekosten im Gesundheitssystem zu senken – etwa durch die Vermeidung von Operationen oder Pflegebedürftigkeit. Wer die Heilmittelversorgung schwächt, gefährdet die Stabilität des gesamten Systems“, so Pintarelli-Rauschenbach.
Der heutige Kabinettsbeschluss zeigt jedoch, dass diese Warnungen sowie die einhellige Kritik der Leistungserbringer bislang nicht ausreichend berücksichtigt wurden.

Die drei kritischen Punkte für den Heilmittelbereich

  1. Rückkehr zur Grundlohnsummenbindung (§ 71 SGB V): Der Entwurf sieht die Wiedereinführung der strikten Grundlohnsummenbindung vor, verbunden mit einem zusätzlichen Abschlag (GLS minus 1 Prozent). Der SHV fordert vehement, dass der Heilmittelbereich aufgrund der ohnehin geringen Vergütung und der enormen Gehaltslücke zum TVöD von dieser Regelung ausgenommen wird. Eine weitere Deckelung der Vergütung bei gleichzeitigem Fachkräftemangel ist existenzbedrohend für die Praxen und konterkariert die politischen Entwicklungen der letzten Jahre (TSVG/HHVG).
  2. Streichung der Mehraufwandspauschale für Blankoverordnungen (§ 125a SGB V): Der SHV weist die Behauptung einer Doppelvergütung zurück. Die Pauschale deckt den realen fachlichen und organisatorischen Mehraufwand in Planung und Koordination ab. Es ist fachlich nicht nachvollziehbar, die laufende Evaluation dieser weiteren Versorgungsform einfach zu ignorieren.
  3. Erhöhung der Zuzahlungen (§ 61 SGB V): Die Erhöhung der Zuzahlung auf 15 Euro pro Verordnung sowie die geplante Dynamisierung belastet Patientinnen und Patienten – insbesondere chronisch Kranke – finanziell und sorgt für eine enorme bürokratische Mehrbelastung in den Praxen.

Parlamentarische Phase
Der Kabinettsbeschluss ist lediglich ein Entwurf und noch kein fertiges Gesetz. In den kommenden Wochen berät der Bundestag den Text in den Lesungen sowie im Gesundheitsausschuss. Das Parlament hat nun die Möglichkeit, den Entwurf substanziell zu korrigieren. Der SHV wird diesen Prozess aktiv begleiten, um deutlich zu machen, dass Heilmittel kein Kostentreiber, sondern ein wichtiger Hebel zur Kostensenkung sind!

Materialien und Informationen
Auch Ihre Klienten und Sie als Heilmittelerbringer können in den fachlichen Austausch mit politischen Entscheidungsträgern gehen – und so dazu beitragen, den Gesetzentwurf praxisnah zu korrigieren und die Versorgung nachhaltig zu sichern. Dafür stehen beim SHV verschiedene Informationsmaterialien zur Verfügung. Diese beinhalten unter anderem Hintergrundpapiere zu den Auswirkungen der geplanten Maßnahmen sowie Argumentationshilfen zur aktuellen Versorgungssituation. Wenden Sie sich einfach an die SHV-Geschäftsstelle vasb@fui-urvyzvggryireonraqr.qr

Zur Vorbereitung eines Gesprächs können sich Interessierte gern auch vorab noch einmal mit dem DVE in Verbindung setzen und etwaige Detailfragen beantworten oder Hintergründe erklären lassen. 

Zum Anfang

Auf dieser Website verwenden wir Cookies. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Wenn Sie auf "Alle Cookies erlauben" klicken, stimmen Sie der Speicherung von allen Cookies auf diesem Gerät zu. Unter "Auswahl erlauben" haben Sie die Möglichkeit, einzelne Cookie-Kategorien zu akzeptieren. Unter "Informationen" finden Sie weitere Informationen zu den Cookie-Einstellungen.

Notwendige Cookies helfen dabei, eine Webseite nutzbar zu machen, indem sie Grundfunktionen wie Seitennavigation und Zugriff auf sichere Bereiche der Webseite ermöglichen. Die Webseite kann ohne diese Cookies nicht richtig funktionieren.

Mit diesem Cookie erlauben Sie das Einbinden von Google Maps und Videos von YouTube .
Es gilt die Datenschutzerklärung von Google.