Neue Preise bei der PBeaKK
Ab 1. September 2026 gelten für die Direktabrechnung mit Versicherten der Mitgliedergruppe A neue Preise.
Der DVE hat mit der Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) aufgrund der Erhöhung der beihilfefähigen Höchstsätze eine Anpassung der Vergütungspreise für ergotherapeutische Leistungen vereinbart. Die neuen Preise gelten ab dem 01.09.2026 (Splittingregel) für die Direktabrechnung von Versicherten der Mitgliedergruppe A (Sachleistungsprinzip).
Die neue „Preisliste für Versicherte der Postbeamtenkrankenkasse nach Vertrag für die Mitgliedergruppe A“ entspricht den seit dem 01.07.2026 geltenden GKV-Preisen gemäß Anlage 2 zu § 125 bzw. § 125a SGB V.
Für Selbstzahlerrechnungen der Mitgliedergruppe B sowie für Versicherte, die ausschließlich die Beihilfe von der PBeaKK erhalten und bei denen keine Direktabrechnung erfolgen kann, gelten weiterhin die beihilfefähigen Höchstsätze.
DVE-Mitglieder finden die Preisliste nach dem Login im Mitgliederbereich unter Service > Downloads > Preisvereinbarungen.