NRW: Schulgeldfreiheit geht weiter
Minister Laumann: Die kostenfreie Ausbildung trägt wirkungsvoll zur Fachkräftesicherung bei
NRW führt die Schulgeldfreiheit für die Ausbildungen in den Gesundheitsfachberufen weitere fünf Jahre fort. Eine entsprechende Förderrichtlinie tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft.
Im Rahmen der Förderung erstattet das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) das von der jeweiligen Ausbildungsstätte erhobene Schulgeld je besetztem Ausbildungsplatz vollständig. Auszubildende zahlen so auch weiterhin nicht selbst für ihre Ausbildung.