Stellungnahme des SHV zum Entwurf des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz
Der SHV erkennt den Handlungsbedarf an, den die prognostizierte Finanzierungslücke in der gesetzlichen Krankenversicherung mit sich bringt. Einige der im Gesetzentwurf enthaltenen Regelungen könnten auch aus Sicht des SHV ein wertvoller Schritt hin zu einer Stabilisierung der Finanzlage sein. Wir würden es begrüßen, wenn die zuständigen Ressorts den gelungenen Vorschlag aufgreifen, versicherungsfremde Leistungen zukünftig durch den Bund finanzieren zu lassen.
Nach einer langjährigen Unterfinanzierung bergen die im Gesetzentwurf vorgeschlagenen Maßnahmen im Heilmittelbereich allerdings die Gefahr, die positive und politisch gewünschte Entwicklung der letzten Jahre auszuhebeln – und stattdessen für geringe Einspareffekte die bereits heute eingeschränkte Patientenversorgung mit Heilmitteln zu gefährden sowie den eklatanten Fachkräftemangel weiter zu verstärken.
Für den Heilmittelbereich werden insbesondere die Rückkehr zur Grundlohnsummenbindung zusätzlich zu einem Abschlag von 1 % für die Jahre 2027 bis 2029 sowie die Abschaffung der versorgungsbezogenen Pauschale im Rahmen der Blankoverordnung durch den SHV kritisch bewertet. Die Analyse des dem Gesetzentwurf zugrundeliegenden Berichts der FinanzKommission Gesundheit zeigt, dass sowohl die Problembeschreibung als auch die abgeleiteten Maßnahmen in wesentlichen Punkten nicht tragfähig sind und bei einer Umsetzung zu einer strukturell unausgewogenen Belastung des Heilmittelbereichs führen würden. Die Politik sollte bei der Bewertung der Maßnahmen deshalb die Versorgungsrealität im Blick behalten und heute schon bestehende Ungleichgewichte nicht zusätzlich verstärken.
Besonders hervorzuheben ist, dass die vorgesehenen Regelungen zu einer Kumulation von Begrenzungswirkungen führen, die die wirtschaftliche Entwicklung des Heilmittelbereichs erheblich einschränken kann.