Stellungnahme zum Zwischenbericht an das BMG
Der DVE hat fristgerecht seine Stellungnahme zum Zwischenbericht über die Heilmittelversorgung mit erweiterter Versorgungsverantwortung in der Ergotherapie gemäß § 125a Abs. 6 SGB V beim Bundesministerium für Gesundheit eingereicht.
Grundlage der DVE-Stellungnahme sind neben den HIS-Daten des GKV-Spitzenverbandes insbesondere die Ergebnisse der DVE-Umfrage zur Blankoverordnung, an der sich 1.630 Ergotherapeut:innen beteiligt haben. Mit diesem bemerkenswerten Rücklauf liefert die Umfrage erstmals belastbare Einblicke in die tatsächliche Behandlungs- und Ergebnisqualität in der Versorgungspraxis – eine Dimension, welche die HIS-Daten strukturell nicht abbilden können. Während die HIS-Schnellinformationen Auskunft über Mengen- und Umsatzentwicklungen geben, treffen sie keine Aussagen darüber, wie die Blankoverordnung den ergotherapeutischen Prozess inhaltlich verändert und welche Wirkung sie auf die Versorgungsqualität hat. Genau hier setzt die Umfrage und die Stellungnahme des DVE an und ergänzt die Datenlage um die fachliche Perspektive der Profession.
Die Stellungnahme steht auf der Homepage zum Download bereit.