Suizidpräventionsgesetz: DVE begrüßt neuen Anlauf
Bundesgesundheitsministerium legt Referentenentwurf vor – DVE begrüßt das Vorhaben
Die Bundesregierung unternimmt einen zweiten Anlauf für ein Gesetz zur Stärkung der nationalen Suizidprävention (SuizidPrävG). Das Bundesministerium für Gesundheit hatte dazu am 25. Juni 2026 einen Referentenentwurf vorgelegt und die Anhörung von Ländern und Verbänden eingeleitet; bis zur endgültigen Verabschiedung sind noch weitere Verfahrensschritte im parlamentarischen Prozess erforderlich.
Ein erster Entwurf war bereits im Dezember 2024 vom Bundeskabinett beschlossen worden. Wegen des vorzeitigen Endes der Ampel-Koalition und der daraus folgenden Auflösung des Bundestages kam es jedoch nicht mehr zu einer Beratung im Parlament – nach dem Diskontinuitätsprinzip verfiel das Vorhaben ersatzlos.
Kernstück des neuen Entwurfs ist die Einrichtung einer Bundesfachstelle für Suizidprävention. Sie soll gemeinsam mit den Ländern unter anderem ein Konzept für eine bundesweit einheitliche Krisendienst-Rufnummer entwickeln, ein digitales Verzeichnis von Hilfsangeboten aufbauen sowie Modellvorhaben zur Suizidprävention initiieren.
Der Vorstand des DVE begrüßt das Vorhaben ausdrücklich. Ergotherapie stärkt Handlungsfähigkeit, Tagesstruktur und soziale Teilhabe und trägt so zur psychischen Stabilisierung bei – gerade in der Nachsorge nach akuten Krisen. Der DVE sieht darin künftig auch eine Aufgabe für die Ergotherapie und wird das weitere Gesetzgebungsverfahren aufmerksam verfolgen.