
TI-Anbindung im Heilmittelbereich:
Laut § 360 Absatz 8 SGB V ist für Heilmittelerbringer eine Anschlussfrist an die Telematikinfrastruktur (TI) zum 1. Januar 2026 vorgesehen. Führende maßgebliche Berufsverbände – der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten – IFK e. V., der Deutsche Bundesverband für Logopädie e. V., der Deutsche Bundesverband für akademische Sprachtherapie und Logopädie, der Deutsche Verband Ergotherapie sowie der Bundesverband für Podologie e. V. – halten diesen Zeitplan aus verschiedenen Gründen für nicht sinnvoll und fordern das Bundesgesundheitsministerium auf, die TI-Anschlussfrist für Heilmittelerbringer zu verschieben.