
TI-Finanzierungsvereinbarung in Kraft getreten
Rückwirkend ab 1. Juli 2024 können zugelassene Heilmittelerbringer:innen monatliche Pauschalen für die Telematikinfrastruktur beantragen.
Die "TI-Finanzierungsvereinbarung zum Ausgleich der bei den zugelassenen Leistungserbringern entstehenden Ausstattungs- und Betriebskosten der Telematikinfrastruktur gemäß § 380 Absatz 2 Nr. 1 und Absatz 4 Nr. 1 SGB V" zwischen dem GKV-Spitzenverband und den maßgeblichen Berufsverbänden der Ergotherapie, Ernährungstherapie, Podologie sowie Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie ist in Kraft getreten.
Anspruchsberechtigt sind alle zugelassenen Leistungserbringer, die an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sind und über die erforderliche Ausstattung verfügen. Neben einer Grundpauschale pro Institutionskennzeichen erhalten Praxen eine zusätzliche Pauschale für jeden Mitarbeitenden mit Heilberufsausweis. Voraussetzung ist der funktionsfähige Anschluss an die TI sowie die KIM-Anwendung.
Die Antragstellung erfolgt über das GKV-Antragsportal, wobei sich die Leistungserbringende mit ihrer SMC-B legitimieren müssen. Die Auszahlung der Pauschalen erfolgt quartalsweise alle drei Monate. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Antragstellung finden Sie über das Portal des GKV-Spitzenverbandes.