TI verschoben
Bundestag verschiebt TI-Anbindungsfrist für Heilmittelerbringende
Am Donnerstag, den 6. November 2025 hat der Bundestag das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege in der 2./3. Lesung verabschiedet. Dabei wurde auch die Verschiebung der TI-Anbindungsfrist für Heilmittelerbringende vom 01.01.2026 auf den 01.10.2027 aufgenommen, mit der Begründung, dass sich die Einführung der elektronischen Heilmittelverordnung nach hinten verschieben wird.