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Presse

19. August 2025

Blankoverordnung: nur 5 Clicks für mehr Zufriedenheit bei Patient:innen, Ärzt:innen und Ergotherapeut:innen

Fazit ein Jahr nach Einführung: qualitativ bessere Interventionen möglich, daher Blankoverordnung für weitere ergotherapeutische Diagnosegruppen zeitnah erwünscht

Die Blankoverordnung in der Ergotherapie wurde lange herbeigesehnt. Weniger Starre, mehr Flexibilität, Eingehen auf individuelle Bedürfnisse und in Summe ein effektiveres und effizienteres System – so die angekündigten wesentlichen Vorteile der Blankoverordnung. Das Resümee nach über einem Jahr Umsetzung in der Praxis: „Wer das Prinzip einmal verstanden hat, ist begeistert“, lautet das Statement des Ergotherapeuten Marwin Gabrecht, DVE (Deutscher Verband Ergotherapie e.V.). Dies gilt nicht nur für Ergotherapeut:innen, sondern ebenso für Patient:innen und erst recht für Ärzt:innen. Gerade für diese Berufsgruppe bedeutet die Blankoverordnung Erleichterung auf mehreren Ebenen: Blankoverordnungen sind budgetneutral, sprich die Kosten hierfür werden dem Arzt oder der Ärztin im Gegensatz zu den Regelverordnungen nicht belastet, der Zeitaufwand für die Formalitäten hat sich reduziert, weil weniger auszufüllen ist und die Verordnungen über einen längeren Zeitraum von 16 Wochen gehen. Patient:innen müssen also seltener zu ihrem Arzt oder Ärztin und sie brauchen meist weniger Termine für die ergotherapeutische Intervention oder sie sind schneller wieder einsatzfähig.

Bislang sind Blankoverordnungen für drei ergotherapeutische Diagnosegruppen möglich. Der Ergotherapeut Marwin Gabrecht, der sich mehrmals im Jahr zum Austausch mit anderen Inhaber:innen ergotherapeutischer Praxen trifft, berichtet stellvertretend für diesen Kreis: „Die meisten Blankoverordnungen kommen aus dem psychiatrischen Bereich; meine Kolleg:innen, die sich hierauf spezialisiert haben, erhalten fast nur noch diese Form der Verordnung“. Bei ihm selbst sei es durchmischter; die Blankoverordnungen nähmen jedoch stetig zu. Von anderen Praxen ist bekannt, dass nach zu erwartenden, kleineren Anlaufschwierigkeiten die Blankoverordnung mittlerweile von den meisten Ärzt:innen sehr gut angenommen, sprich vorzugsweise in dieser Form verordnet wird. 

Weniger Aufwand für Ärzt:innen, mehr Verantwortung für Ergotherapeut:innen
Bei Erkrankungen der Wirbelsäule, der Gelenke und Extremitäten wie Rheuma und ebenso bei handtherapeutischen Problemen nutzt das Gros der Ärzt:innen mittlerweile Blankoverordnungen. Genauso verhält es sich bei affektiven und wahnhaften Störungen wie Depressionen, Schizophrenie oder Abhängigkeitssyndromen und bei Patient:innen mit den verschiedenen Formen einer Demenz. Die Entlastung für Ärzt:innen ist sowohl finanziell – die Kosten für die Behandlung mit einer Blankoverordnung werden dem Arzbudget nicht belastet – als auch zeitlich deutlich spürbar. Es sind nur noch die Felder „Diagnose“, „Diagnosegruppe“, „Hausbesuch ja oder nein“, „Bericht benötigt“ auszufüllen und mit dem letzten Click wird gedruckt und der Vorgang abgeschlossen. Die übrigen Elemente der geplanten Therapie „Heilmittel“, „ergänzende Heilmittel“, „Anzahl Behandlungseinheiten“ und „Frequenz“ besprechen Ergotherapeut:innen bei einer Blankoverordnung mit ihren Patient:innen, wobei sie immer deren jeweilige Fähigkeiten, Möglichkeiten und Bedürfnisse berücksichtigen. In Summe bedeutet die Blankoverordnung zwar mehr Aufwand und Verantwortung für Ergotherapeut:innen, jedoch bietet sie vor allem einen größeren Gestaltungsspielraum und deutlich mehr Flexibilität sowohl für Patient:innen als auch für Ergotherapeut:innen. Dass Patient:innen seltener in die ärztliche Praxis kommen müssen, um eine neue Verordnung abzuholen – sofern sie überhaupt eine Folgeverordnung benötigen – ist für alle ein (Zeit-)Gewinn und ebenso verhält es sich mit dem Zeitbedarf für die Ergotherapie: Auch der ist in den meisten Fällen geringer.

Bessere Versorgung der Patient:innen bei weniger zeitlichem Aufwand
Warum ist das so? Marwin Gabrecht, der sich im Bereich der Erkrankungen des Bewegungsapparats etabliert hat, wozu auch handtherapeutische Probleme gehören, erklärt das anhand eines Beispiels: „Für bestimmte Erkrankungen wie Arthrose sieht die Regelverordnung zwei Mal dreißig Minuten in der Woche vor, was bedeutet: entweder zwei Mal beide Hände nicht ausreichend oder jeweils eine Hand pro Termin mehr als gut behandeln“. Seit seine Patient:innen mit Arthrose in den Händen eine Blankoverordnung erhalten, kann er an einem Termin von 45 Minuten pro Woche beide Hände gut versorgen. Sehr zur Freude aller: Die Patient:innen müssen nur noch einmal die Woche in die Ergotherapie – haben also weniger Zeitaufwand für die An- und Rückfahrt – und beide Hände sind zur selben Zeit schmerzfreier, beweglicher, die Betroffenen können aktiver sein. Die Ärzt:innen sind ebenfalls angetan, da die Ergebnisse für sich sprechen und zwar nicht nur bei einer Arthrose in den Händen, sondern auch bei anderen Erkrankungen und Diagnosegruppen. Kurzum: die Qualität ist gestiegen.

Frühzeitiges Zusammenspiel von Ärzt:in, Patient:in und Ergotherapeut:in gefragt 
Auch weitere Vorteile sind nennenswert, etwa bei einer vorhersehbaren ergotherapeutischen Intervention: Klappt das Zusammenspiel von Ärzt:in, Patient:in und Ergotherapeut:in im Vorfeld einer geplanten OP, können Therapie, Nachversorgung und dadurch die Heilungsprozesse optimal verlaufen. Marwin Gabrecht verdeutlicht dies am Fall eines Patienten die in Absprache mit ihrem Arzt rechtzeitig vor ihrer OP am Karpaltunnelsyndrom Termine für eine ergotherapeutische Intervention mit ihm verabredete. Er konnte daher schnellstmöglich nach der OP mit der Narbenbehandlung beginnen und diese in kurzen Frequenzen stattfinden lassen. Nach nur zehn Terminen war die ergotherapeutische Behandlung beendet. Mit einer Regelverordnung und starr festgelegten Behandlungseinheiten wäre es langwieriger: „Üblich sind drei Verordnungen à 10 Einheiten“, bestätigt der Ergotherapeut und fügt hinzu: „Von den besseren Resultaten einer frühzeitigen, engmaschigen Versorgung in diesem Fall ganz zu schweigen“. Das leuchtet ein, denn um die Durchblutung zu fördern und dadurch den gesamten Heilungsprozess zu fördern, ist es wichtig, das Gewebe in Narbennähe zeitnah zu massieren und zu mobilisieren. So lassen sich Verklebungen verhindern oder bereits entstandene lösen. Je länger sich der Beginn der Behandlung hinzieht oder zu große Abstände zwischen den einzelnen Terminen sind, umso schwerer sind gute Ergebnisse zu erzielen.

Fazit und Zukunftsvisionen
„Im Behandlungsprozess hat sich durch die Blankoverordnung vieles verbessert“, begeistert sich Gabrecht. Für ihn und andere Ergotherapeut:innen bedeutet die Blankoverordnung: in weiteren Punkten das Ideal einer ergotherapeutischen Intervention erfüllen. Ergotherapeut:innen können dank der Spielräume einer Blankoverordnung noch stärker klientenzentriert vorgehen, indem sie zunächst gemeinsam mit ihren Patient:innen den Therapieplan, die Taktung und auch die Dauer der einzelnen Behandlungen oder zusätzliche Mittel festlegen. Individuelle Faktoren wie das jeweils eigene Tempo können jetzt viel besser berücksichtig werden: wer seine Fähigkeiten schneller verbessert, kann in kürzeren Abständen kommen, als diejenigen, die länger brauchen. Solche Freiräume sind wichtig, um die gemeinsam festgelegten Ziele besser erreichen zu können. Sind Patient:innen von Anfang an eng in die gesamte Therapie eingebunden, sind sie zudem motivierter, arbeiten besser mit – auch zuhause – und tragen so dazu bei, dass, wo immer möglich, weniger ergotherapeutische Termine nötig sind. 

Informationsmaterial zu den vielfältigen Themen der Ergotherapie gibt es bei den Ergotherapeut:innen vor Ort; Ergotherapeut:innen in Wohnortnähe auf der Homepage des Verbandes unter https://dve.info/service/therapeutensuche. Zum Podcast gerne hier entlang: https://dve-podcast.podigee.io/

 

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