Wissen kompakt - Prüfpflicht und Korrekturen der Heilmittelverordnung
Solange Ergotherapeut:innen ausschließlich auf der Grundlage ärztlicher Verordnung arbeiten können, ist die Durchführung der Therapie und die Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen nur auf Grundlage einer korrekten und vollständigen Verordnung möglich. Hier unterliegen alle dafür zugelassenen Einrichtungen und Praxen der sogenannten Prüfpflicht, bestätigt durch ein Urteil des Bundessozialgerichts. Wie eine korrekte und vollständige Heilmittelverordnung aussieht, wird übergeordnet durch die Heilmittelrichtlinie und im Einzelnen durch die Verträge und deren Anlagen mit dem GKV-Spitzenverband vorgegeben.
Im Weiteren werden im ambulanten Bereich Verordnungen von Versicherten der Unfallkassen (DGUV/SVLFG) bearbeitet und abgerechnet. Hierzu gibt es ebenfalls vertragliche Vorgaben, die beachtet werden müssen.
Last but not least gibt es auch Wissenswertes zu privaten Verordnungen.
Das Seminar vermittelt die gesetzlichen und vertraglichen Grundlagen zu den ergotherapeutischen Verordnungen. Im Einzelnen werden die Handlungsoptionen für die Ergotherapeut:innen aufgezeigt, um eine Prüfroutine im Betrieb zu implementieren und die für Korrekturen und die Abrechnung notwendigen Schritte zu kennen. An Fallbeispielen wird das erworbene Wissen direkt erprobt.
Ziele der Fortbildung
- Die Teilnehmenden kennen die Grundlagen zur Prüfpflicht und die Vorgaben für korrekte Verordnungen sowie die Quellen dazu
- Die Teilnehmenden können für sich / ihren Betrieb eine eigene Prüfroutine erarbeiten
- Die Teilnehmenden haben die Korrekturmöglichkeiten erfasst
Referent:in
- seit 2011 Dipl.-Ergotherapeutin (FH)
- seit 2022 Master of Science
- langjährige Berufserfahrung im Bereich der ambulanten Versorgung
- seit 2024 Vorstandsmitglied für Versorgung und Kostenträger und Mitglied der Bundesverhandlungskommission im DVE
- Ergotherapeut seit 2014
- Master of Arts – Business Development, Social-, Healthcare- and Educational-Management seit 2022
- Teamleitung, stellv. Geschäftsstellenleitung und Referent Finanzen im DVE
Hinweise
Seminar für Praxisleitungen und -inhaber:innen sowie Ergotherapeut:innen mit Tätigkeit im ambulanten Bereich.
Literatur
- Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von Heilmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung
- Vertrag nach § 125 SGB V über die Versorgung mit Leistungen der Ergotherapie und deren Vergütung
- Vertrag nach § 125a SGB V über die Heilmittelversorgung mit erweiterter Versorgungsverantwortung in der Ergotherapie und deren Vergütung