
Neue Preise bei den Unfallkassen ab dem 1. September 2025
Preisanpassungen orientieren sich künftig an der GKV
Im April 2024 hat sich der DVE mit den Spitzenverbänden der Unfallversicherungsträger – der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) – auf ein Verfahren zur Preisanpassung verständigt.
Demnach werden zukünftige Preisänderungen bei den Unfallkassen immer zeitlich an die Anpassungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) angelehnt sein.
Die mit den GKV-Leistungen vergleichbaren Positionen werden dabei um 7,6% zu den neuen GKV-Preisen erhöht. Die Preisanpassung für die nicht mit den GKV-Leistungen vergleichbaren Positionen erfolgt prozentual analog zur GKV-Preisanpassung.
Das neue Leistungs- und Gebührenverzeichnis tritt somit zum 1. September 2025 in Kraft.