Umfrage zur Umsetzung der Blankoverordnung in der Ergotherapie
Die seit dem 1. April 2024 in Kraft getretene Blankoverordnung gehört mittlerweile zum festen Alltag vieler ergotherapeutischer Praxen. Wir möchten gerne erfahren, wie sich diese Neuerung in der Praxis bewährt hat.
Gesetzlich ist vorgesehen, dass die Vertragspartner:innen gemäß § 125a Absatz 6 SGB V einen Zwischenbericht an das Bundesministerium für Gesundheit übermitteln – und dafür zählen wir auf Ihre Erfahrung! Mit Ihrer Teilnahme und Ihrem Wissen tragen Sie dazu bei, die ergotherapeutische Versorgung in Deutschland weiter zu gestalten und zu verbessern. Nehmen Sie jetzt an unserer Umfrage zur Blankoverordnung teil! Die Teilnahme dauert nur etwa zehn Minuten.
Wie hat sich die Blankoverordnung auf den therapeutischen Prozess ausgewirkt?
4. Inwiefern haben sich die vorgenannten Anpassungen auf folgende Aspekte ausgewirkt? (Mehrfachnennungen möglich)
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!