
Mitgliedschaft im DVE – alles auf einen Blick
Mitgliedsgruppen und Mitgliedsbeiträge
Voller Beitrag | Jahresbeitrag 168 €
– Ergotherapeut:in mehr als 20 Stunden wöchentlich tätig
Teilzeit | Jahresbeitrag 112 €
– Ergotherapeut:in bis 20 Stunden wöchentlich tätig
Ergotherapeut:in | Jahresbeitrag 348 €
– mit eigener Kassenzulassung
Entscheidend für die Einstufung zum Mitgliedsbeitrag für niedergelassene Mitglieder ist die Kassenzulassung. Da es sich um einen hieran geknüpften Beitrag handelt, sind keine Beitragsermäßigungen möglich, solange eine Kassenzulassung besteht.
Juristisches Mitglied | Jahresbeitrag 412 €
(1) Juristische Personen, wenn sie eine unmittelbare Verbindung zum Beruf haben. Ein entsprechender Nachweis (z.B. Handelsregisterauszug) und weitere Nachweise, die eine unmittelbare Verbindung zur Ergotherapie aufzeigen (z.B. Kassenzulassung oder Berufsurkunde mit Anstellungsvertrag), sind dem Antrag beizufügen. Juristische Personen als Inhaber mehrerer Praxen müssen für jede Praxis mit eigenem Institutionskennzeichen eine gesonderte Mitgliedschaft erwerben. Das gilt für juristische Personen als Träger von Fachschulen mit Einrichtungen an mehreren Standorten entsprechend.
(2) Personengesellschaften wie Partnerschaftsgesellschaften oder Gesellschaften bürgerlichen Rechts; letztere jedoch nur für den Fall der Berufsausübungsgemeinschaft (früher: Gemeinschaftspraxis). Auch hier sind Auszüge aus dem Partnerschaftsregister, im Fall einer eGbr aus dem Gesellschaftsregister dem Antrag beizufügen. Im Fall von Organisationsgemeinschaften (früher: Praxisgemeinschaft) entscheidet jede:r Gesellschafter:in einzeln über ihre Mitgliedschaft als Ergotherapeut:in.
Leistungserbringer:in | Jahresbeitrag 348 €
– mit Zulassungserweiterung Ergotherapie
Dieser Beitrag gilt für Leistungserbringer:innen, die im Rahmen einer Zulassungserweiterung Ergotherapeut:innen beschäftigen. Es sind keine Beitragsermäßigungen möglich. Eine Kopie der Zulassungserweiterung für die Ergotherapie durch die Krankenkassen ist dem Antrag beizufügen. Endet die Zulassungserweiterung Ergotherapie, ist das dem DVE mitzuteilen.
Ergotherapeut:in | Jahresbeitrag 84 €
– nicht berufstätig (oder arbeitslos)
Ergotherapeut:in in Ausbildung | Jahresbeitrag 56 € | 1. Jahr kostenfrei
Studierend additiv | Jahresbeitrag 56 €
– mit abgeschlossener Ergotherapie-Ausbildung
Studierende mit abgeschlossener Ergotherapie-Ausbildung können unabhängig von der Studienform, dem Studienabschluss und der Fachrichtung eine ermäßigte Mitgliedschaft beantragen. Ein entsprechender Nachweis ist dem Antrag beizufügen.
Ergotherapeuti:in | Jahresbeitrag 84 €
– im Ausland wohnhaft oder Mitglied eines ausländischen Berufsverbandes
Rentner:in | Jahresbeitrag 84 €
Fördermitglied | Jahresbeitrag 112 €
Natürliche oder juristische Personen, die der Ergotherapie nahe stehen und die Arbeit des DVE unterstützen wollen, können Fördermitglied werden, sofern sie keiner anderen Beitragsgruppe zuzuordnen sind. Eine ausgebildete Ergotherapeut:in kann kein Fördermitglied werden. Fördermitglieder haben kein Stimmrecht. Ein Antrag auf Beitragsermäßigung ist nicht möglich.
Beitragsordnung
Beitragsermäßigung
Nach der aktuellen Beitragsordnung können Mitglieder unter bestimmten Voraussetzungen eine Ermäßigung beantragen.
• Der Antrag auf Beitragsermäßigung kann zum 01.01., 01.04., 01.07. und 01.10. eines Jahres gestellt werden.
• Rückwirkende Ermäßigungen sind nicht möglich.
• Maßgeblich für die Höhe des Beitrags ist der Status (Ermäßigungsgrund) zum jeweiligen Stichtag.
• In allen Fällen gilt die Beitragsermäßigung bis zum 31.12. eines Jahres.
Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte per E-Mail an die Mitarbeiterinnen in der Mitgliederverwaltung, Jessica Schwarz-Kulterer und Diana Rosenhahn.