A Leitbild und Zweck der Ausbildung
A.1 Das zentrale Konzept des Leitbilds des (berufsfachschulischen oder hochschulischen) Ausbildungsprogramms bilden die ausbildungs- und berufsbezogenen Werte und Überzeugungen, die den Fokus auf `Betätigung` legen. Die Betätigungsbasierung unterstützt das Verständnis vom Menschen als betätigungsorientiertes Lebewesen und betrachtet die transaktionalen Korrelationen zwischen Person, Betätigung und Umwelt als Bezugspunkt der ergotherapeutischen Interventionen.
Wenn ja, fügen Sie bitte am Ende des Antrags das Leitbild Ihrer Ausbildungseinrichtung an und kennzeichnen Sie die Datei mit A1_Leitbild!
A.2 Das Ausbildungsprogramm gewährleistet, dass aktuelle Erkenntnisse der Erziehungswissenschaft bzw. der Erwachsenenbildung u. a. für die Auswahl geeigneter Lehr- und Lernmethoden sowie bei der Er- und Bearbeitung des Curriculums herangezogen werden.
A.3 Das Leitbild des Ausbildungsprogramms spiegelt die Verpflichtung wider, Lernende so auszubilden, dass sie eine inklusive und partizipatorische Gesellschaft fördern, indem sie „die Prinzipien von Respekt, Toleranz und Anerkennung“ (UNESCO, 2011, S. 12) praktizieren.
A.4 Das Leitbild des Ausbildungsprogramms trifft Aussagen zur betätigungsorientierten Sichtweise und der Befähigung zur Betätigung. Aussagen zum Zweck des Ausbildungsprogramms betreffen Ansätze von Gesundheit und Wohlbefinden für die ergotherapeutische Klientel (Einzelpersonen, Gruppen, Gemeinwesen und Bevölkerung).
A.4.1 Welche konkrete(n) Passage(n) Ihres Leitbildes treffen Aussagen zur betätigungsorientierten Sichtweise sowie zu Gesundheit und Wohlbefinden für die ergotherapeutische Klientel (Einzelpersonen, Gruppen, Gemeinwesen und Bevölkerung)?
A.5 Leitbild und Zweck des Ausbildungsprogramms basieren auf aktuellen und kommenden Bedarfen an Gesundheit, Wohlbefinden und Betätigung. Sie nehmen Bezug auf die jeweiligen nationalen, bundeslandspezifischen und regionalen Gegebenheiten. Dabei werden auch internationale Standards von Betätigungskonzepten und der Ergotherapie einbezogen.
A.6 Eine regelmäßige Revision von Leitbild und Zweck des Ausbildungsprogramms unter Einbezug aller Veränderungen und Entwicklungen wird gewährleistet.