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FEHLERTEUFEL

 
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zum § 217 StGB im Jahr 2020 sehen zahlreiche Organisationen es als Aufgabe des Gesetzgebers an, vor allem ein Schutzkonzept für Menschen mit Suizidgedanken zu entwickeln und für die Umsetzung durch ein Suizidpräventionsgesetz noch in dieser Legislaturperiode zu sorgen. Der assistierte Suizid passiert – in Deutschland – aktuell unreguliert und unkontrolliert. Hier muss der Staat dafür sorgen, dass Menschen in suizidalen Krisen geschützt werden. Dafür braucht es ein Suizidpräventionsgesetz!

Der DVE hat sich im Jahr 2022 bereits den "Eckpunkten für eine gesetzliche Verankerung der Suizidprävention" angeschlossen und unterstützt aktuell die Information aller Mitglieder des Bundestags zu diesem Thema. Mehr dazu auf der Seite der deutschen Gesellschaft für Suizidprävention - Hilfe in Lebenskrisen e.V. https://www.suizidprophylaxe.de/suizidalitaet3/gesetz_suizidpraevention/