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FEHLERTEUFEL

 
Durch die beabsichtigten Änderungen in den Berufsgesetzen für die Logopädie, die Ergotherapie und die Physiotherapie „erhalten sowohl die Länder als auch die Studierenden im Bereich der Modellstudiengänge das notwendige Mindestmaß an Planungssicherheit über den 31. Dezember 2024 hinaus,“ so der SHV in seiner Stellungnahme. Zudem werden die für die Berufs- und Professionsentwicklung nötigen akademischen Strukturen verstetigt und deren Ausbau ermöglicht. Die Länder erhalten dadurch auch die Möglichkeit, bereits heute für die Zeit nach Beendigung der Modellphase neue Studiengänge zu konzeptionieren und weiterzuentwickeln. Studierende haben die Gewissheit, dass ihre Ausbildungen, die im Modellstudiengang begonnen wurden, auch abgeschlossen werden können. Darüber hinaus hält der SHV eine Befristung der Übergangsregelung, bis die Novellierung der jeweiligen Berufsgesetze abgeschlossen ist, für erforderlich. Diese Übergangsregelung dürfe jedoch nicht dazu führen, die Verantwortung für die Entscheidung über den Aufbau von Studiengängen auf die Länder zu verschieben, sondern nach wie vor müssen bundeseinheitlichen Regelung geschaffen werden. Dies beinhalte auch die dringend erforderlichen Reformen der Berufsgesetze.

In der Anhörung im Gesundheitsausschuss erkundigte sich Bettina Müller (SPD) dazu beim SHV, ob die Übergangsregelung bei den Therapieberufen sachgerecht sei und wie die Regelungen im Hinblick auf die Reform der Berufsgesetze und die Nachwuchsgewinnung zu beurteilen seien. Ute Repschläger, stellvertretende Vorsitzende des SHV, verdeutlichte, dass die Übergangsregelung für die hochschulische Ausbildung in der Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie sachgerecht sei. Die Reform der Berufsgesetze dürfe jedoch nicht verzögert werden. „Wir brauchen Reformen, um die Heilmittelberufe attraktiver zu machen und Nachwuchs zu gewinnen. Dazu kann die Akademisierung maßgeblich beitragen“, betonte Repschläger.

Die Stellungnahme des SHV zum Pflegestudiumstärkungsgesetz sowie eine Aufzeichnung der öffentlichen Anhörung stehen online auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums zur Verfügung.