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FEHLERTEUFEL

 

Am 13./14. Dezember hat in Berlin die Sitzung der Schiedsstelle zum Vertrag Blankoverordnung in der Ergotherapie stattgefunden. Der DVE wurde von einer Abordnung der Bundesverhandlungskommission (BVK) sowie den beiden DVE-Schiedspersonen vor Ort vertreten.

Die Sitzung endete mit Beschluss der Schiedsstelle zu einem Vertrag zur erweiterten Versorgungsverantwortung nach §125a SGB V – kurz „Blankoverordnung“. Nach einer nun folgenden redaktionellen Bearbeitung des Vertrags erhalten die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen die Gelegenheit zur Stellungnahme, so wie es im § 125a SGB V durch den Gesetzgeber vorgesehen ist. Erst danach wird der Vertrag veröffentlicht. Da grundsätzlich die Beratungen in den Sitzungen der Schiedsstelle für alle Beteiligten vertraulich sind, können wir jetzt noch keine näheren Informationen bereitstellen.
Wenn dem DVE der endgültige Vertrag vorliegt, erhalten alle niedergelassenen DVE-Mitglieder wie gewohnt den Vertrag inklusive Informationen und Erläuterungen persönlich per E-Mail zugestellt. Die Bundesverhandlungskommission plant auch bereits Termine im neuen Jahr für abendliche WebTalks zum Thema Blankoverordnung für die DVE-Mitglieder.
Die Ergotherapie ist damit der erste Heilmittelbereich, dem eine flexiblere Versorgung der Klient:innen mit mehr eigener Verantwortung zur Gestaltung der Therapie ermöglicht wird! Weiterhin bleibt es bei einer Verordnung durch die Ärzt:innen oder Psychotherapeut:innen. Im Gegensatz zu den regulären Verordnungen werden aber auf dem Verordnungsblatt einige Felder leer bleiben, so dass die Ergotherapeut:innen selbst über die Auswahl und die Dauer der Therapie sowie die Frequenz der Behandlungstermine bestimmen können.
Die Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband begannen im März 2022, wurden im August 2023 von einem Vertragspartner als gescheitert erklärt und nun im Dezember 2023 mit einem Schiedsstellenbeschluss zu einem Ergebnis geführt. Die Bundesverhandlungskommission hat hier einen langen Atem bewiesen und der DVE bedankt sich an dieser Stelle insbesondere bei den ehrenamtlich engagierten selbständigen Ergotherapeut:innen in der BVK!